Als Neuböhmen (tschechisch Česká Falc) werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts öfters diejenigen Gebiete der Oberpfalz, Mittel- und Oberfrankens bezeichnet, die ab 1353 von Karl IV. dem Königreich Böhmen „inkorporiert“ wurden. Einerseits verschmolz so das Territorium mit dem staatsrechtlichen Komplex der kaiserlichen Hausmacht, andererseits wurde aber auch die Eigenständigkeit bezüglich Nutzung und Verwaltung gewahrt. Diese Eingliederung wurde neben anderem 1356 durch die Goldene Bulle rechtlich kodifiziert. Die im „Böhmischen Salbüchlein“ von 1368 verzeichneten Orte gehörten zwar nur relativ kurz zu Böhmen, trotzdem war dieser Zeitraum besonders für die weitere Entwicklung der nördlichen Oberpfalz von Bedeutung.

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  • Als Neuböhmen (tschechisch Česká Falc) werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts öfters diejenigen Gebiete der Oberpfalz, Mittel- und Oberfrankens bezeichnet, die ab 1353 von Karl IV. dem Königreich Böhmen „inkorporiert“ wurden. Einerseits verschmolz so das Territorium mit dem staatsrechtlichen Komplex der kaiserlichen Hausmacht, andererseits wurde aber auch die Eigenständigkeit bezüglich Nutzung und Verwaltung gewahrt. Diese Eingliederung wurde neben anderem 1356 durch die Goldene Bulle rechtlich kodifiziert. Die im „Böhmischen Salbüchlein“ von 1368 verzeichneten Orte gehörten zwar nur relativ kurz zu Böhmen, trotzdem war dieser Zeitraum besonders für die weitere Entwicklung der nördlichen Oberpfalz von Bedeutung. Diese für die Hausmachtpolitik des Kaisers wichtige Territorialeinheit trug von Anfang an den Charakter einer Herrschaft, eines Landes, allerdings begann sich diese Einheit schon nach zwanzig Jahren wieder aufzulösen. Vermutlich deshalb setzte sich ein einprägsamer Name für die in der Oberpfalz gelegenen luxemburgischen Besitzungen nicht durch. Das Gebiet wurde von Böhmen aus Bavaria trans silvam Boemicalem oder „des kaisers herrschaft zu Baiern“ genannt. Städte wie Hersbruck, Lauf und Auerbach sind „in dem lande zu Sulczbach gelegen“. (de)
  • Als Neuböhmen (tschechisch Česká Falc) werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts öfters diejenigen Gebiete der Oberpfalz, Mittel- und Oberfrankens bezeichnet, die ab 1353 von Karl IV. dem Königreich Böhmen „inkorporiert“ wurden. Einerseits verschmolz so das Territorium mit dem staatsrechtlichen Komplex der kaiserlichen Hausmacht, andererseits wurde aber auch die Eigenständigkeit bezüglich Nutzung und Verwaltung gewahrt. Diese Eingliederung wurde neben anderem 1356 durch die Goldene Bulle rechtlich kodifiziert. Die im „Böhmischen Salbüchlein“ von 1368 verzeichneten Orte gehörten zwar nur relativ kurz zu Böhmen, trotzdem war dieser Zeitraum besonders für die weitere Entwicklung der nördlichen Oberpfalz von Bedeutung. Diese für die Hausmachtpolitik des Kaisers wichtige Territorialeinheit trug von Anfang an den Charakter einer Herrschaft, eines Landes, allerdings begann sich diese Einheit schon nach zwanzig Jahren wieder aufzulösen. Vermutlich deshalb setzte sich ein einprägsamer Name für die in der Oberpfalz gelegenen luxemburgischen Besitzungen nicht durch. Das Gebiet wurde von Böhmen aus Bavaria trans silvam Boemicalem oder „des kaisers herrschaft zu Baiern“ genannt. Städte wie Hersbruck, Lauf und Auerbach sind „in dem lande zu Sulczbach gelegen“. (de)
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  • Als Neuböhmen (tschechisch Česká Falc) werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts öfters diejenigen Gebiete der Oberpfalz, Mittel- und Oberfrankens bezeichnet, die ab 1353 von Karl IV. dem Königreich Böhmen „inkorporiert“ wurden. Einerseits verschmolz so das Territorium mit dem staatsrechtlichen Komplex der kaiserlichen Hausmacht, andererseits wurde aber auch die Eigenständigkeit bezüglich Nutzung und Verwaltung gewahrt. Diese Eingliederung wurde neben anderem 1356 durch die Goldene Bulle rechtlich kodifiziert. Die im „Böhmischen Salbüchlein“ von 1368 verzeichneten Orte gehörten zwar nur relativ kurz zu Böhmen, trotzdem war dieser Zeitraum besonders für die weitere Entwicklung der nördlichen Oberpfalz von Bedeutung. (de)
  • Als Neuböhmen (tschechisch Česká Falc) werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts öfters diejenigen Gebiete der Oberpfalz, Mittel- und Oberfrankens bezeichnet, die ab 1353 von Karl IV. dem Königreich Böhmen „inkorporiert“ wurden. Einerseits verschmolz so das Territorium mit dem staatsrechtlichen Komplex der kaiserlichen Hausmacht, andererseits wurde aber auch die Eigenständigkeit bezüglich Nutzung und Verwaltung gewahrt. Diese Eingliederung wurde neben anderem 1356 durch die Goldene Bulle rechtlich kodifiziert. Die im „Böhmischen Salbüchlein“ von 1368 verzeichneten Orte gehörten zwar nur relativ kurz zu Böhmen, trotzdem war dieser Zeitraum besonders für die weitere Entwicklung der nördlichen Oberpfalz von Bedeutung. (de)
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  • Neuböhmen (de)
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