Nebenrechte ist ein Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht, mit dem alle zu einer Forderung gehörenden Sicherungsrechte erfasst werden. Im Urheberrecht werden diejenigen Rechte als Nebenrechte bezeichnet, die dem Urheber neben dem Recht auf die einfache Vervielfältigung und Verbreitung seines Werks zustehen.

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  • Nebenrechte ist ein Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht, mit dem alle zu einer Forderung gehörenden Sicherungsrechte erfasst werden. Im Urheberrecht werden diejenigen Rechte als Nebenrechte bezeichnet, die dem Urheber neben dem Recht auf die einfache Vervielfältigung und Verbreitung seines Werks zustehen. (de)
  • Nebenrechte ist ein Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht, mit dem alle zu einer Forderung gehörenden Sicherungsrechte erfasst werden. Im Urheberrecht werden diejenigen Rechte als Nebenrechte bezeichnet, die dem Urheber neben dem Recht auf die einfache Vervielfältigung und Verbreitung seines Werks zustehen. (de)
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  • Nebenrecht (de)
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