Mit dem Native Trust and Land Act, Act No. 18 / 1936 (deutsch etwa: Eingeborenen-Zusammenschluss- und Landgesetz) wurde 1936 in Südafrika ein Gesetz verabschiedet, das der Neuregelung seiner Landwirtschaftsstrukturen diente. Damit folgte man den Empfehlungen der Beaumont-Kommission. Diese Rechtsvorschrift gilt als integraler Bestandteil der Segregationspolitik des damaligen Ministerpräsidenten Hertzog.

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  • Mit dem Native Trust and Land Act, Act No. 18 / 1936 (deutsch etwa: Eingeborenen-Zusammenschluss- und Landgesetz) wurde 1936 in Südafrika ein Gesetz verabschiedet, das der Neuregelung seiner Landwirtschaftsstrukturen diente. Damit folgte man den Empfehlungen der Beaumont-Kommission. Diese Rechtsvorschrift gilt als integraler Bestandteil der Segregationspolitik des damaligen Ministerpräsidenten Hertzog. Das Gesetz bestimmte, dass die Reservatsflächen, die der schwarzen Bevölkerung im Natives Land Act von 1913 zugeteilt worden waren, von 7,13 % (9.709.586 Hektar) auf ungefähr 13,6 % der Gesamtfläche des damaligen Südafrikas zu vergrößern sind. Dieser Wert wurde damit aber nicht erreicht und blieb bis in die 1980er Jahre unerfüllt. Noch im Jahr 1972 kaufte die Regierung zur Erfüllung dieser Vorgabe 1.146.451 Hektar im Bereich der Homelands an. Weil die schwarze Bevölkerung in der Gesamtbevölkerung zu dieser Zeit ungefähr 61 Prozent ausmachte, ist dieser Flächenanteil allerdings sehr gering. Die während der Weltwirtschaftsdepression eintretenden Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Erosion und Überweidung spielten bei der Vorbereitung des Gesetzes eine maßgebliche Rolle. Im Besonderen regelte man mit dem Gesetz die Nutzung und Verteilung von Landflächen für Schwarze außerhalb dafür vorgesehener Reservate. Gleichzeitig wurden die Rechte der schwarzen Pächter auf Farmen weißer Besitzer weiter eingeschränkt. Von nun an war es Schwarzen nur erlaubt, auf weißen Farmen zu leben, wenn sie für den weißen Farmbesitzer als Angestellte arbeiteten. Für den Ablauf dieser Landreform waren Native Commissioners (Eingeborenen-Kommissare) und Agricultural Officers (Landwirtschafts-Beamte) verantwortlich. Sie entwickelte sich unter dem damals gebräuchlichen Oberbegriff Betterment planning. Die ersten konzeptionellen Vorstellungen zu einer strikt voneinander getrennten Landnutzung durch die weiße und schwarze Bevölkerung kam jedoch bereits mit der South African Native Affairs Commission (1903-05) auf und wurden mit dem Native Trust and Land Act in diesem Sinne konsequent politisch umgesetzt. Weil dieses Gesetz keine schnelle Flächenvergrößerung durch Landzukauf des Staates erreichte, wuchs der Wanderungsdruck auf die Bevölkerung der Reservate. Diese Tendenz wurde durch die kaum aufzubringende Kopf-, Hütten- und Arbeitssteuer beschleunigt. Dieser Abgabendruck zwang viele Schwarze zur Arbeitssuche in lohnabhängige Beschäftigungen außerhalb ihrer familiären und stammestraditionell verwurzelten Wohngebiete. Zielorte dieser Wanderungsbewegungen waren die große Farmen der Weißen und die Städte, vorzugsweise industrielle Ballungszentren. (de)
  • Mit dem Native Trust and Land Act, Act No. 18 / 1936 (deutsch etwa: Eingeborenen-Zusammenschluss- und Landgesetz) wurde 1936 in Südafrika ein Gesetz verabschiedet, das der Neuregelung seiner Landwirtschaftsstrukturen diente. Damit folgte man den Empfehlungen der Beaumont-Kommission. Diese Rechtsvorschrift gilt als integraler Bestandteil der Segregationspolitik des damaligen Ministerpräsidenten Hertzog. Das Gesetz bestimmte, dass die Reservatsflächen, die der schwarzen Bevölkerung im Natives Land Act von 1913 zugeteilt worden waren, von 7,13 % (9.709.586 Hektar) auf ungefähr 13,6 % der Gesamtfläche des damaligen Südafrikas zu vergrößern sind. Dieser Wert wurde damit aber nicht erreicht und blieb bis in die 1980er Jahre unerfüllt. Noch im Jahr 1972 kaufte die Regierung zur Erfüllung dieser Vorgabe 1.146.451 Hektar im Bereich der Homelands an. Weil die schwarze Bevölkerung in der Gesamtbevölkerung zu dieser Zeit ungefähr 61 Prozent ausmachte, ist dieser Flächenanteil allerdings sehr gering. Die während der Weltwirtschaftsdepression eintretenden Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Erosion und Überweidung spielten bei der Vorbereitung des Gesetzes eine maßgebliche Rolle. Im Besonderen regelte man mit dem Gesetz die Nutzung und Verteilung von Landflächen für Schwarze außerhalb dafür vorgesehener Reservate. Gleichzeitig wurden die Rechte der schwarzen Pächter auf Farmen weißer Besitzer weiter eingeschränkt. Von nun an war es Schwarzen nur erlaubt, auf weißen Farmen zu leben, wenn sie für den weißen Farmbesitzer als Angestellte arbeiteten. Für den Ablauf dieser Landreform waren Native Commissioners (Eingeborenen-Kommissare) und Agricultural Officers (Landwirtschafts-Beamte) verantwortlich. Sie entwickelte sich unter dem damals gebräuchlichen Oberbegriff Betterment planning. Die ersten konzeptionellen Vorstellungen zu einer strikt voneinander getrennten Landnutzung durch die weiße und schwarze Bevölkerung kam jedoch bereits mit der South African Native Affairs Commission (1903-05) auf und wurden mit dem Native Trust and Land Act in diesem Sinne konsequent politisch umgesetzt. Weil dieses Gesetz keine schnelle Flächenvergrößerung durch Landzukauf des Staates erreichte, wuchs der Wanderungsdruck auf die Bevölkerung der Reservate. Diese Tendenz wurde durch die kaum aufzubringende Kopf-, Hütten- und Arbeitssteuer beschleunigt. Dieser Abgabendruck zwang viele Schwarze zur Arbeitssuche in lohnabhängige Beschäftigungen außerhalb ihrer familiären und stammestraditionell verwurzelten Wohngebiete. Zielorte dieser Wanderungsbewegungen waren die große Farmen der Weißen und die Städte, vorzugsweise industrielle Ballungszentren. (de)
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  • Mit dem Native Trust and Land Act, Act No. 18 / 1936 (deutsch etwa: Eingeborenen-Zusammenschluss- und Landgesetz) wurde 1936 in Südafrika ein Gesetz verabschiedet, das der Neuregelung seiner Landwirtschaftsstrukturen diente. Damit folgte man den Empfehlungen der Beaumont-Kommission. Diese Rechtsvorschrift gilt als integraler Bestandteil der Segregationspolitik des damaligen Ministerpräsidenten Hertzog. (de)
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