Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) ist durch das am 5. November 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) eingerichtet worden und setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie je aus drei in beratender Funktion von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsandten Vertretern zusammen. Die Aufgabe der NAK besteht darin die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu entwickeln, steuern und fortzuschreiben. Die konstituierende Sitzung fand am 15. Dezember 2008 statt und beschloss für die Umsetzung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen.

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  • Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) ist durch das am 5. November 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) eingerichtet worden und setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie je aus drei in beratender Funktion von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsandten Vertretern zusammen. Die Aufgabe der NAK besteht darin die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu entwickeln, steuern und fortzuschreiben. Die konstituierende Sitzung fand am 15. Dezember 2008 statt und beschloss für die Umsetzung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. (de)
  • Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) ist durch das am 5. November 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) eingerichtet worden und setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie je aus drei in beratender Funktion von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsandten Vertretern zusammen. Die Aufgabe der NAK besteht darin die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu entwickeln, steuern und fortzuschreiben. Die konstituierende Sitzung fand am 15. Dezember 2008 statt und beschloss für die Umsetzung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. (de)
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  • Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) ist durch das am 5. November 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) eingerichtet worden und setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie je aus drei in beratender Funktion von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsandten Vertretern zusammen. Die Aufgabe der NAK besteht darin die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu entwickeln, steuern und fortzuschreiben. Die konstituierende Sitzung fand am 15. Dezember 2008 statt und beschloss für die Umsetzung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. (de)
  • Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) ist durch das am 5. November 2008 in Kraft getretene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) eingerichtet worden und setzt sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie je aus drei in beratender Funktion von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsandten Vertretern zusammen. Die Aufgabe der NAK besteht darin die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu entwickeln, steuern und fortzuschreiben. Die konstituierende Sitzung fand am 15. Dezember 2008 statt und beschloss für die Umsetzung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. (de)
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  • Nationale Arbeitsschutzkonferenz (de)
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