Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes (Immission). Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Auch in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm wird der Nachtzeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr verwendet. Aus der Bayerischen Biergartenverordnung ergibt sich eine abweichende Nachtzeit 23 Uhr bis 7 Uhr.

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  • Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes (Immission). Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ausnahmen von der Nachtruhe, z. B. für Industriebetriebe, werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. So ist in vielen Fällen die Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in der gültigen Fassung anzuwenden. Auch in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm wird der Nachtzeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr verwendet. Aus der Bayerischen Biergartenverordnung ergibt sich eine abweichende Nachtzeit 23 Uhr bis 7 Uhr. In der Schweiz ist die Nachtruhe auf Kantonaler- oder auf Gemeindeebene geregelt. Sie gilt von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. Während der Sommerzeit gilt sie von 23 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. (de)
  • Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes (Immission). Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ausnahmen von der Nachtruhe, z. B. für Industriebetriebe, werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. So ist in vielen Fällen die Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in der gültigen Fassung anzuwenden. Auch in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm wird der Nachtzeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr verwendet. Aus der Bayerischen Biergartenverordnung ergibt sich eine abweichende Nachtzeit 23 Uhr bis 7 Uhr. In der Schweiz ist die Nachtruhe auf Kantonaler- oder auf Gemeindeebene geregelt. Sie gilt von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. Während der Sommerzeit gilt sie von 23 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. (de)
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  • Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes (Immission). Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Auch in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm wird der Nachtzeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr verwendet. Aus der Bayerischen Biergartenverordnung ergibt sich eine abweichende Nachtzeit 23 Uhr bis 7 Uhr. (de)
  • Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes (Immission). Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Auch in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm wird der Nachtzeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr verwendet. Aus der Bayerischen Biergartenverordnung ergibt sich eine abweichende Nachtzeit 23 Uhr bis 7 Uhr. (de)
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  • Nachtruhe (de)
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