Der später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass war ein „Führererlass“ des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel. Der Erlass war ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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  • Der später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass war ein „Führererlass“ des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel. Der Erlass war ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (de)
  • Der später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass war ein „Führererlass“ des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel. Der Erlass war ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (de)
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  • Der später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass war ein „Führererlass“ des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel. Der Erlass war ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (de)
  • Der später so genannte Nacht-und-Nebel-Erlass war ein „Führererlass“ des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel. Der Erlass war ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (de)
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