Nachkomme (weiblich: Nachkommin), Nachfahr(e), Abkömmling oder Deszendent bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung oder Vermehrung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind). Fachsprachlich wird die Nachkommenschaft als Deszendenz bezeichnet (lateinisch „absteigend, nachkommend“) – ihr Gegenteil ist die Aszendenz („aufsteigend, vorgehend“): die Vorfahrenschaft eines Individuums. Im Unterschied zu den genetischen Abstammungslinien eines Nachkommen, haben menschliche Gesellschaften unterschiedliche Abstammungsregeln, die festlegen, ob ein Kind als Nachkomme von Mutter und Vater gesehen wird, oder nur die väterseitige oder die mütterseitige Abstammung zählt. Im europäischen Kulturraum gilt die Abstammungsregel von beiden Elternteilen (k

Property Value
dbo:abstract
  • Nachkomme (weiblich: Nachkommin), Nachfahr(e), Abkömmling oder Deszendent bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung oder Vermehrung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind). Fachsprachlich wird die Nachkommenschaft als Deszendenz bezeichnet (lateinisch „absteigend, nachkommend“) – ihr Gegenteil ist die Aszendenz („aufsteigend, vorgehend“): die Vorfahrenschaft eines Individuums. Im Unterschied zu den genetischen Abstammungslinien eines Nachkommen, haben menschliche Gesellschaften unterschiedliche Abstammungsregeln, die festlegen, ob ein Kind als Nachkomme von Mutter und Vater gesehen wird, oder nur die väterseitige oder die mütterseitige Abstammung zählt. Im europäischen Kulturraum gilt die Abstammungsregel von beiden Elternteilen (kognatisch-bilateral), wie in den meisten hochindustrialisierten Gesellschaften; dieser Regel folgen auch etwa 30 Prozent der weltweit rund 1300 ethnischen Gruppen und indigenen Völker. Daneben gibt es rechtliche Formen der Nachkommenschaft, beispielsweise die Adoption einer Person „an Kindes statt“, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Geburt nach fremder Eizellspende. Im deutschen Erbrecht bilden die Nachkommen einer verstorbenen Person (im Üblichen die Leibeserben) die sogenannte „1. Ordnung“ der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung hinterlassen wurde (Testament oder Erbvertrag). In der Genealogie (Familiengeschichtsforschung) wird die Nachkommenschaft einer Person in einer Nachkommenliste oder Nachkommentafel dargestellt: Den Kindern folgen die Enkel, Urenkel, Ururenkel und so weiter absteigend (siehe Generationsbezeichnungen). Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie, im Jahre 2013 wurden 6 nachgewiesen: Eine 86-jährige Kanadierin erlebte die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen Urururgroßmutter sie ist. (de)
  • Nachkomme (weiblich: Nachkommin), Nachfahr(e), Abkömmling oder Deszendent bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung oder Vermehrung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind). Fachsprachlich wird die Nachkommenschaft als Deszendenz bezeichnet (lateinisch „absteigend, nachkommend“) – ihr Gegenteil ist die Aszendenz („aufsteigend, vorgehend“): die Vorfahrenschaft eines Individuums. Im Unterschied zu den genetischen Abstammungslinien eines Nachkommen, haben menschliche Gesellschaften unterschiedliche Abstammungsregeln, die festlegen, ob ein Kind als Nachkomme von Mutter und Vater gesehen wird, oder nur die väterseitige oder die mütterseitige Abstammung zählt. Im europäischen Kulturraum gilt die Abstammungsregel von beiden Elternteilen (kognatisch-bilateral), wie in den meisten hochindustrialisierten Gesellschaften; dieser Regel folgen auch etwa 30 Prozent der weltweit rund 1300 ethnischen Gruppen und indigenen Völker. Daneben gibt es rechtliche Formen der Nachkommenschaft, beispielsweise die Adoption einer Person „an Kindes statt“, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Geburt nach fremder Eizellspende. Im deutschen Erbrecht bilden die Nachkommen einer verstorbenen Person (im Üblichen die Leibeserben) die sogenannte „1. Ordnung“ der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung hinterlassen wurde (Testament oder Erbvertrag). In der Genealogie (Familiengeschichtsforschung) wird die Nachkommenschaft einer Person in einer Nachkommenliste oder Nachkommentafel dargestellt: Den Kindern folgen die Enkel, Urenkel, Ururenkel und so weiter absteigend (siehe Generationsbezeichnungen). Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie, im Jahre 2013 wurden 6 nachgewiesen: Eine 86-jährige Kanadierin erlebte die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen Urururgroßmutter sie ist. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4137578-6
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 157305 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 149661407 (xsd:integer)
prop-de:autor
  • Christina Schallenberg
prop-de:datum
  • 2005-10-26 (xsd:date)
prop-de:kommentar
  • chinesischer Adliger hat 1,5 Millionen Nachkommen
prop-de:titel
  • Kultur und Gesellschaft – Anthropologie: Millionenfacher Nachwuchs
prop-de:typ
  • s
prop-de:url
prop-de:werk
prop-de:zugriff
  • 2014-07-20 (xsd:date)
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Nachkomme (weiblich: Nachkommin), Nachfahr(e), Abkömmling oder Deszendent bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung oder Vermehrung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind). Fachsprachlich wird die Nachkommenschaft als Deszendenz bezeichnet (lateinisch „absteigend, nachkommend“) – ihr Gegenteil ist die Aszendenz („aufsteigend, vorgehend“): die Vorfahrenschaft eines Individuums. Im Unterschied zu den genetischen Abstammungslinien eines Nachkommen, haben menschliche Gesellschaften unterschiedliche Abstammungsregeln, die festlegen, ob ein Kind als Nachkomme von Mutter und Vater gesehen wird, oder nur die väterseitige oder die mütterseitige Abstammung zählt. Im europäischen Kulturraum gilt die Abstammungsregel von beiden Elternteilen (k (de)
  • Nachkomme (weiblich: Nachkommin), Nachfahr(e), Abkömmling oder Deszendent bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung oder Vermehrung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind). Fachsprachlich wird die Nachkommenschaft als Deszendenz bezeichnet (lateinisch „absteigend, nachkommend“) – ihr Gegenteil ist die Aszendenz („aufsteigend, vorgehend“): die Vorfahrenschaft eines Individuums. Im Unterschied zu den genetischen Abstammungslinien eines Nachkommen, haben menschliche Gesellschaften unterschiedliche Abstammungsregeln, die festlegen, ob ein Kind als Nachkomme von Mutter und Vater gesehen wird, oder nur die väterseitige oder die mütterseitige Abstammung zählt. Im europäischen Kulturraum gilt die Abstammungsregel von beiden Elternteilen (k (de)
rdfs:label
  • Nachkomme (de)
  • Nachkomme (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of