Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: 1. * Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Aufrüstung bewirkt habe. 2. * Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert.

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  • Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: 1. * Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Aufrüstung bewirkt habe. 2. * Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert. Beide Teile, Nachrüstung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden. Nach dem Scheitern der Genfer Verhandlungen im November 1982 lehnten Bevölkerungsmehrheiten mehrerer NATO-Staaten die geplante Aufstellung ab. Eine Abgeordnetenmehrheit des Deutschen Bundestages stimmte ihr am 22. November 1983 jedoch zu. Ab Dezember 1983 wurden die neuen Atomraketen aufgestellt. Seit 1985 bot die Sowjetunion unter Michail Gorbatschow weitreichende atomare Abrüstung an. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot all ihrer atomar bestückbaren Flugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5500 km und ihrer Trägersysteme. Bis Mai 1991 erfüllten sie diesen Vertrag. (de)
  • Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: 1. * Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Aufrüstung bewirkt habe. 2. * Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert. Beide Teile, Nachrüstung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden. Nach dem Scheitern der Genfer Verhandlungen im November 1982 lehnten Bevölkerungsmehrheiten mehrerer NATO-Staaten die geplante Aufstellung ab. Eine Abgeordnetenmehrheit des Deutschen Bundestages stimmte ihr am 22. November 1983 jedoch zu. Ab Dezember 1983 wurden die neuen Atomraketen aufgestellt. Seit 1985 bot die Sowjetunion unter Michail Gorbatschow weitreichende atomare Abrüstung an. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot all ihrer atomar bestückbaren Flugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5500 km und ihrer Trägersysteme. Bis Mai 1991 erfüllten sie diesen Vertrag. (de)
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  • Der Nato-Doppelbeschluss: Neue geschichtswissenschaftliche sowie rechtliche Perspektiven auf eine umstrittene bündnispolitische Entscheidung.
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  • Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: 1. * Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Aufrüstung bewirkt habe. 2. * Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert. (de)
  • Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: 1. * Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Aufrüstung bewirkt habe. 2. * Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert. (de)
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