Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Es steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder. Damit soll der Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder verkleinert werden.

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  • Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Es steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder. Damit soll der Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder verkleinert werden. Das Thema „Mütterrente“ war ein zentrales Wahlkampfthema der CDU/CSU und wurde in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen. Die gesetzliche Umsetzung wurde am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bundestag als Teil des sogenannten „Rentenpakets“ beschlossen und ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Sie gilt auch für Eltern, die bereits eine Rente beziehen. Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente allgemein ist im § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch geregelt, für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder in § 249 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, für am 30. Juni 2014 bestehende Renten gilt § 307d SGB VI. (de)
  • Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Es steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder. Damit soll der Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder verkleinert werden. Das Thema „Mütterrente“ war ein zentrales Wahlkampfthema der CDU/CSU und wurde in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen. Die gesetzliche Umsetzung wurde am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bundestag als Teil des sogenannten „Rentenpakets“ beschlossen und ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Sie gilt auch für Eltern, die bereits eine Rente beziehen. Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente allgemein ist im § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch geregelt, für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder in § 249 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, für am 30. Juni 2014 bestehende Renten gilt § 307d SGB VI. (de)
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  • Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Es steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder. Damit soll der Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder verkleinert werden. (de)
  • Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Es steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder. Damit soll der Unterschied zu Eltern ab 1992 geborener Kinder verkleinert werden. (de)
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  • Mütterrente (de)
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