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- Das japanische Museumsgesetz (jap. 博物館法, Hakubutsukanhō, engl. Museums Act) ist geltendes japanisches Recht. Es wurde am 1. Dezember 1951 beschlossen und besteht aus fünf Teilen (章) mit 29 Paragraphen. Das Gesetz regelt die Gründung und Leitung japanischer Museen (博物館). Es bestimmt die Prüfungsbedingungen für die lokalen Schulbehörden der Präfekturen, die Erstellung von Satzungen für öffentliche Museen, verankert das Grundprinzip der Kostenlosigkeit eines Museumsbesuchs, die Einrichtung eines Museumsrats, die Unterstützung auf Landesebene und regelt die Beziehung von Land, Gebietskörperschaften und den lokalen Schulbehörden in den Präfekturen. Der Grundgedanke des Gesetzes basiert auf dem „Gesetz über die lokale Selbstverwaltung“ (地方自治法, Chihō-jichi-hō) von 1947 und dem „Sozialpädagogikgesetz“ (社会教育法, Shakai-kyōiku-hō) von 1949. (de)
- Das japanische Museumsgesetz (jap. 博物館法, Hakubutsukanhō, engl. Museums Act) ist geltendes japanisches Recht. Es wurde am 1. Dezember 1951 beschlossen und besteht aus fünf Teilen (章) mit 29 Paragraphen. Das Gesetz regelt die Gründung und Leitung japanischer Museen (博物館). Es bestimmt die Prüfungsbedingungen für die lokalen Schulbehörden der Präfekturen, die Erstellung von Satzungen für öffentliche Museen, verankert das Grundprinzip der Kostenlosigkeit eines Museumsbesuchs, die Einrichtung eines Museumsrats, die Unterstützung auf Landesebene und regelt die Beziehung von Land, Gebietskörperschaften und den lokalen Schulbehörden in den Präfekturen. Der Grundgedanke des Gesetzes basiert auf dem „Gesetz über die lokale Selbstverwaltung“ (地方自治法, Chihō-jichi-hō) von 1947 und dem „Sozialpädagogikgesetz“ (社会教育法, Shakai-kyōiku-hō) von 1949. (de)
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- Gesetz Nr. 122 vom 14. Dezember Heisei 23
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- Das japanische Museumsgesetz (jap. 博物館法, Hakubutsukanhō, engl. Museums Act) ist geltendes japanisches Recht. Es wurde am 1. Dezember 1951 beschlossen und besteht aus fünf Teilen (章) mit 29 Paragraphen. Das Gesetz regelt die Gründung und Leitung japanischer Museen (博物館). Es bestimmt die Prüfungsbedingungen für die lokalen Schulbehörden der Präfekturen, die Erstellung von Satzungen für öffentliche Museen, verankert das Grundprinzip der Kostenlosigkeit eines Museumsbesuchs, die Einrichtung eines Museumsrats, die Unterstützung auf Landesebene und regelt die Beziehung von Land, Gebietskörperschaften und den lokalen Schulbehörden in den Präfekturen. Der Grundgedanke des Gesetzes basiert auf dem „Gesetz über die lokale Selbstverwaltung“ (地方自治法, Chihō-jichi-hō) von 1947 und dem „Sozialpädagogikges (de)
- Das japanische Museumsgesetz (jap. 博物館法, Hakubutsukanhō, engl. Museums Act) ist geltendes japanisches Recht. Es wurde am 1. Dezember 1951 beschlossen und besteht aus fünf Teilen (章) mit 29 Paragraphen. Das Gesetz regelt die Gründung und Leitung japanischer Museen (博物館). Es bestimmt die Prüfungsbedingungen für die lokalen Schulbehörden der Präfekturen, die Erstellung von Satzungen für öffentliche Museen, verankert das Grundprinzip der Kostenlosigkeit eines Museumsbesuchs, die Einrichtung eines Museumsrats, die Unterstützung auf Landesebene und regelt die Beziehung von Land, Gebietskörperschaften und den lokalen Schulbehörden in den Präfekturen. Der Grundgedanke des Gesetzes basiert auf dem „Gesetz über die lokale Selbstverwaltung“ (地方自治法, Chihō-jichi-hō) von 1947 und dem „Sozialpädagogikges (de)
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- Museumsgesetz (Japan) (de)
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