Mit dem Begriff Mundpflege wird in der professionellen Pflege eine Kombination von Handlungen zusammengefasst, die ausgebildete Pflegepersonen zur Therapie oder zur Verhütung von Entzündungen oder Verletzungen (nach dem Austrocknen) der Schleimhaut des Mund- und Rachenraums und der Luftwege einer kranken Person systematisch vornehmen. Die bei gesunden Personen übliche Praxis des Zähneputzens oder die Gebissreinigung, auch Mundhygiene zur zahnmedizinischen Prophylaxe genannt, ist zwar ein kleiner Bestandteil, aber nicht Ziel und Hauptgegenstand der Mundpflege im Pflegebereich.

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  • Mit dem Begriff Mundpflege wird in der professionellen Pflege eine Kombination von Handlungen zusammengefasst, die ausgebildete Pflegepersonen zur Therapie oder zur Verhütung von Entzündungen oder Verletzungen (nach dem Austrocknen) der Schleimhaut des Mund- und Rachenraums und der Luftwege einer kranken Person systematisch vornehmen. Die bei gesunden Personen übliche Praxis des Zähneputzens oder die Gebissreinigung, auch Mundhygiene zur zahnmedizinischen Prophylaxe genannt, ist zwar ein kleiner Bestandteil, aber nicht Ziel und Hauptgegenstand der Mundpflege im Pflegebereich. Die Abrechnung hat in der Regel mit der Krankenversicherung zu erfolgen. Nur im Rahmen der Palliativpflege kann es eine Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung sein (z. B. im zeitlichen Zusammenhang mit Augenpflege, Hautpflege). (de)
  • Mit dem Begriff Mundpflege wird in der professionellen Pflege eine Kombination von Handlungen zusammengefasst, die ausgebildete Pflegepersonen zur Therapie oder zur Verhütung von Entzündungen oder Verletzungen (nach dem Austrocknen) der Schleimhaut des Mund- und Rachenraums und der Luftwege einer kranken Person systematisch vornehmen. Die bei gesunden Personen übliche Praxis des Zähneputzens oder die Gebissreinigung, auch Mundhygiene zur zahnmedizinischen Prophylaxe genannt, ist zwar ein kleiner Bestandteil, aber nicht Ziel und Hauptgegenstand der Mundpflege im Pflegebereich. Die Abrechnung hat in der Regel mit der Krankenversicherung zu erfolgen. Nur im Rahmen der Palliativpflege kann es eine Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung sein (z. B. im zeitlichen Zusammenhang mit Augenpflege, Hautpflege). (de)
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  • Mit dem Begriff Mundpflege wird in der professionellen Pflege eine Kombination von Handlungen zusammengefasst, die ausgebildete Pflegepersonen zur Therapie oder zur Verhütung von Entzündungen oder Verletzungen (nach dem Austrocknen) der Schleimhaut des Mund- und Rachenraums und der Luftwege einer kranken Person systematisch vornehmen. Die bei gesunden Personen übliche Praxis des Zähneputzens oder die Gebissreinigung, auch Mundhygiene zur zahnmedizinischen Prophylaxe genannt, ist zwar ein kleiner Bestandteil, aber nicht Ziel und Hauptgegenstand der Mundpflege im Pflegebereich. (de)
  • Mit dem Begriff Mundpflege wird in der professionellen Pflege eine Kombination von Handlungen zusammengefasst, die ausgebildete Pflegepersonen zur Therapie oder zur Verhütung von Entzündungen oder Verletzungen (nach dem Austrocknen) der Schleimhaut des Mund- und Rachenraums und der Luftwege einer kranken Person systematisch vornehmen. Die bei gesunden Personen übliche Praxis des Zähneputzens oder die Gebissreinigung, auch Mundhygiene zur zahnmedizinischen Prophylaxe genannt, ist zwar ein kleiner Bestandteil, aber nicht Ziel und Hauptgegenstand der Mundpflege im Pflegebereich. (de)
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  • Mundpflege (de)
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