Ein Mufti (arabisch المفتي, DMG al-muftī; indet. مفت / muftin) ist ein offizieller Erteiler von islamischen Rechtsgutachten. Der Mufti ist ein Rechtsgelehrter, der ein islamrechtliches Gutachten (Fatwa) über eine Rechtsfrage nach Maßstäben der Rechtswissenschaft „Fiqh“ abgibt und dieses gemäß der von ihm befolgten Rechtsschule schariarechtlich begründet. Vergleichbar mit den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der Mufti bei der Gestaltung des islamischen Gesetzes eine entscheidende Rolle. Fatwas können auch von Privatpersonen, manchmal auch Vertretern des Staates – in Schlichtungsverfahren von staatlichem Belang – vom Mufti-Amt eingeholt werden.

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  • Ein Mufti (arabisch المفتي, DMG al-muftī; indet. مفت / muftin) ist ein offizieller Erteiler von islamischen Rechtsgutachten. Der Mufti ist ein Rechtsgelehrter, der ein islamrechtliches Gutachten (Fatwa) über eine Rechtsfrage nach Maßstäben der Rechtswissenschaft „Fiqh“ abgibt und dieses gemäß der von ihm befolgten Rechtsschule schariarechtlich begründet. Vergleichbar mit den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der Mufti bei der Gestaltung des islamischen Gesetzes eine entscheidende Rolle. Fatwas können auch von Privatpersonen, manchmal auch Vertretern des Staates – in Schlichtungsverfahren von staatlichem Belang – vom Mufti-Amt eingeholt werden. Das Amt des obersten Muftis übt der so genannte Großmufti aus. Er leitet eine Zentralinstitution, der mehrere regionale Muftis angehören. Während Muftiate von Muftis geleitet werden, werden die übergeordneten Organisationseinheiten, die Großmuftiate, von Großmuftis geleitet. (de)
  • Ein Mufti (arabisch المفتي, DMG al-muftī; indet. مفت / muftin) ist ein offizieller Erteiler von islamischen Rechtsgutachten. Der Mufti ist ein Rechtsgelehrter, der ein islamrechtliches Gutachten (Fatwa) über eine Rechtsfrage nach Maßstäben der Rechtswissenschaft „Fiqh“ abgibt und dieses gemäß der von ihm befolgten Rechtsschule schariarechtlich begründet. Vergleichbar mit den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der Mufti bei der Gestaltung des islamischen Gesetzes eine entscheidende Rolle. Fatwas können auch von Privatpersonen, manchmal auch Vertretern des Staates – in Schlichtungsverfahren von staatlichem Belang – vom Mufti-Amt eingeholt werden. Das Amt des obersten Muftis übt der so genannte Großmufti aus. Er leitet eine Zentralinstitution, der mehrere regionale Muftis angehören. Während Muftiate von Muftis geleitet werden, werden die übergeordneten Organisationseinheiten, die Großmuftiate, von Großmuftis geleitet. (de)
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  • Sure 4, Vers 59
  • Sure 7, Vers 33
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  • Ihr Gläubigen! Gehorcht Gott und dem Gesandten und denen unter euch, die zu befehlen haben [oder: zuständig sind]! Und wenn ihr über eine Sache streitet [und nicht einig werden könnt], dann bringt sie vor Gott und den Gesandten, wenn [anders] ihr an Gott und den jüngsten Tag glaubt.
  • … und dass ihr gegen Gott etwas aussagt, wovon ihr kein Wissen habt.
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  • Ein Mufti (arabisch المفتي, DMG al-muftī; indet. مفت / muftin) ist ein offizieller Erteiler von islamischen Rechtsgutachten. Der Mufti ist ein Rechtsgelehrter, der ein islamrechtliches Gutachten (Fatwa) über eine Rechtsfrage nach Maßstäben der Rechtswissenschaft „Fiqh“ abgibt und dieses gemäß der von ihm befolgten Rechtsschule schariarechtlich begründet. Vergleichbar mit den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der Mufti bei der Gestaltung des islamischen Gesetzes eine entscheidende Rolle. Fatwas können auch von Privatpersonen, manchmal auch Vertretern des Staates – in Schlichtungsverfahren von staatlichem Belang – vom Mufti-Amt eingeholt werden. (de)
  • Ein Mufti (arabisch المفتي, DMG al-muftī; indet. مفت / muftin) ist ein offizieller Erteiler von islamischen Rechtsgutachten. Der Mufti ist ein Rechtsgelehrter, der ein islamrechtliches Gutachten (Fatwa) über eine Rechtsfrage nach Maßstäben der Rechtswissenschaft „Fiqh“ abgibt und dieses gemäß der von ihm befolgten Rechtsschule schariarechtlich begründet. Vergleichbar mit den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der Mufti bei der Gestaltung des islamischen Gesetzes eine entscheidende Rolle. Fatwas können auch von Privatpersonen, manchmal auch Vertretern des Staates – in Schlichtungsverfahren von staatlichem Belang – vom Mufti-Amt eingeholt werden. (de)
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