Als Mitwisser bezeichnet man eine Person, die als eine von mindestens zwei Personen vom selben geheimen Sachverhalt Kenntnis hat. Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ähnlich sieht das österreichische StGB in § 286 bei noch nicht begangenen, aber unmittelbar bevorstehenden Straftaten eine Pflicht zum Einschreiten vor, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren.

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  • Als Mitwisser bezeichnet man eine Person, die als eine von mindestens zwei Personen vom selben geheimen Sachverhalt Kenntnis hat. Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ähnlich sieht das österreichische StGB in § 286 bei noch nicht begangenen, aber unmittelbar bevorstehenden Straftaten eine Pflicht zum Einschreiten vor, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren. (de)
  • Als Mitwisser bezeichnet man eine Person, die als eine von mindestens zwei Personen vom selben geheimen Sachverhalt Kenntnis hat. Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ähnlich sieht das österreichische StGB in § 286 bei noch nicht begangenen, aber unmittelbar bevorstehenden Straftaten eine Pflicht zum Einschreiten vor, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren. (de)
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  • Als Mitwisser bezeichnet man eine Person, die als eine von mindestens zwei Personen vom selben geheimen Sachverhalt Kenntnis hat. Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ähnlich sieht das österreichische StGB in § 286 bei noch nicht begangenen, aber unmittelbar bevorstehenden Straftaten eine Pflicht zum Einschreiten vor, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren. (de)
  • Als Mitwisser bezeichnet man eine Person, die als eine von mindestens zwei Personen vom selben geheimen Sachverhalt Kenntnis hat. Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ähnlich sieht das österreichische StGB in § 286 bei noch nicht begangenen, aber unmittelbar bevorstehenden Straftaten eine Pflicht zum Einschreiten vor, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren. (de)
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  • Mitwisser (de)
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