Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ein Körperverletzungsdelikt, das im deutschen Strafgesetzbuch in § 225 StGB geregelt ist. Es handelt sich dabei nach gefestigter herrschender Ansicht nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um einen selbständigen Tatbestand (BGHSt 41, 11).

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  • Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ein Körperverletzungsdelikt, das im deutschen Strafgesetzbuch in § 225 StGB geregelt ist. Es handelt sich dabei nach gefestigter herrschender Ansicht nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um einen selbständigen Tatbestand (BGHSt 41, 11). (de)
  • Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ein Körperverletzungsdelikt, das im deutschen Strafgesetzbuch in § 225 StGB geregelt ist. Es handelt sich dabei nach gefestigter herrschender Ansicht nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um einen selbständigen Tatbestand (BGHSt 41, 11). (de)
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  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (de)
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