Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) war in der DDR zuständig für den Betrieb der Post sowie der Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen. Es wurde mit der DDR am 7. Oktober 1949 gegründet und im Zuge der deutschen Einheit 1989/1990 aufgelöst bzw. in das Bundesministerium für Post und Telekommunikation eingegliedert. Dem Ministerium stand der Minister für Post- und Fernmeldewesen vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen.

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  • Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) war in der DDR zuständig für den Betrieb der Post sowie der Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen. Es wurde mit der DDR am 7. Oktober 1949 gegründet und im Zuge der deutschen Einheit 1989/1990 aufgelöst bzw. in das Bundesministerium für Post und Telekommunikation eingegliedert. Dem Ministerium stand der Minister für Post- und Fernmeldewesen vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. (de)
  • Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) war in der DDR zuständig für den Betrieb der Post sowie der Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen. Es wurde mit der DDR am 7. Oktober 1949 gegründet und im Zuge der deutschen Einheit 1989/1990 aufgelöst bzw. in das Bundesministerium für Post und Telekommunikation eingegliedert. Dem Ministerium stand der Minister für Post- und Fernmeldewesen vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. (de)
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  • Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) war in der DDR zuständig für den Betrieb der Post sowie der Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen. Es wurde mit der DDR am 7. Oktober 1949 gegründet und im Zuge der deutschen Einheit 1989/1990 aufgelöst bzw. in das Bundesministerium für Post und Telekommunikation eingegliedert. Dem Ministerium stand der Minister für Post- und Fernmeldewesen vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. (de)
  • Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) war in der DDR zuständig für den Betrieb der Post sowie der Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen. Es wurde mit der DDR am 7. Oktober 1949 gegründet und im Zuge der deutschen Einheit 1989/1990 aufgelöst bzw. in das Bundesministerium für Post und Telekommunikation eingegliedert. Dem Ministerium stand der Minister für Post- und Fernmeldewesen vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. (de)
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  • Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (de)
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