Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) vom 11. Januar 1952 war ein Gesetz, auf dessen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden sollten. Es wurde seit 1952 jedoch nicht mit Inhalt gefüllt. Erst im Sommer 2007 wurde es im Rahmen der Debatte um einen Mindestlohn wieder aufgegriffen. Es trat am 16. August 2014 außer Kraft und wurde durch das Mindestlohngesetz abgelöst.

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  • Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) vom 11. Januar 1952 war ein Gesetz, auf dessen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden sollten. Es wurde seit 1952 jedoch nicht mit Inhalt gefüllt. Erst im Sommer 2007 wurde es im Rahmen der Debatte um einen Mindestlohn wieder aufgegriffen. Es trat am 16. August 2014 außer Kraft und wurde durch das Mindestlohngesetz abgelöst. (de)
  • Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) vom 11. Januar 1952 war ein Gesetz, auf dessen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden sollten. Es wurde seit 1952 jedoch nicht mit Inhalt gefüllt. Erst im Sommer 2007 wurde es im Rahmen der Debatte um einen Mindestlohn wieder aufgegriffen. Es trat am 16. August 2014 außer Kraft und wurde durch das Mindestlohngesetz abgelöst. (de)
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  • G011
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  • 1952-02-17 (xsd:date)
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  • Mindestarbeitsbedingungengesetz
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  • Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
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  • Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) vom 11. Januar 1952 war ein Gesetz, auf dessen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden sollten. Es wurde seit 1952 jedoch nicht mit Inhalt gefüllt. Erst im Sommer 2007 wurde es im Rahmen der Debatte um einen Mindestlohn wieder aufgegriffen. Es trat am 16. August 2014 außer Kraft und wurde durch das Mindestlohngesetz abgelöst. (de)
  • Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) vom 11. Januar 1952 war ein Gesetz, auf dessen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden sollten. Es wurde seit 1952 jedoch nicht mit Inhalt gefüllt. Erst im Sommer 2007 wurde es im Rahmen der Debatte um einen Mindestlohn wieder aufgegriffen. Es trat am 16. August 2014 außer Kraft und wurde durch das Mindestlohngesetz abgelöst. (de)
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  • Mindestarbeitsbedingungengesetz (de)
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