Als Minderheitenwahlrecht können Maßnahmen im Bereich des Wahlrechtes bezeichnet werden, die nationalen Minderheiten Einflussnahme in politischen Gremien ermöglichen sollen. Verwandte Begriffe sind Volksgruppenmandat und Virilmandat. Regelungen zum Minderheitenwahlrecht wurden in einer Reihe von Ländern gesetzlich verankert. Zu positiven Sonderregelungen gehören z. B. * garantierte Vertretung * vorbestimmte Quotierung der Sitze * niedrigere Stimmzahl erforderlich pro Mandat als für nichtminderheitenbezogene Parteien.

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  • Als Minderheitenwahlrecht können Maßnahmen im Bereich des Wahlrechtes bezeichnet werden, die nationalen Minderheiten Einflussnahme in politischen Gremien ermöglichen sollen. Verwandte Begriffe sind Volksgruppenmandat und Virilmandat. Regelungen zum Minderheitenwahlrecht wurden in einer Reihe von Ländern gesetzlich verankert. Zu positiven Sonderregelungen gehören z. B. * garantierte Vertretung * vorbestimmte Quotierung der Sitze * niedrigere Stimmzahl erforderlich pro Mandat als für nichtminderheitenbezogene Parteien. Als negative Sonderregelungen könnte man Ausnahmen von Regeln, die sonst das Einziehen ins Parlament erschwert, bezeichnen: * Ausnahme von der Fünf-Prozent-Hürde * Erleichterung des Wahlantritts. Die positiven Sonderregelungen sorgen für eine Vorteilsbehandlung und stellen auch ein verfassungsrechtliches Konfliktpotenzial dar, weil sie von dem Prinzip des gleichen Gewichts aller Stimmen abweichen. Jedoch bleiben negative Maßnahmen auch nicht unumstritten. Zum Thema gehören auch Bemühungen, um die Vertretung von Minderheiten ohne jegliche Sonderregeln zu erleichtern, z. B. die Rücksichtnahme bei der Einteilung in Wahlkreise oder das Aufrechterhalten einer hohen Abgeordnetenzahl, das die Stimmenzahl für die Erreichung eines Mandats erleichtert. Es gibt auch das Gegenteil, nämlich dass die Vertretung einer Volksgruppe erschwert wird. Sonderregelungen aufgrund von Geschlecht, Religion, soziale Schichtzugehörigkeit etc. unterscheiden sich prinzipiell nicht vom Minderheitenwahlrecht, werden aber hier nicht behandelt. (de)
  • Als Minderheitenwahlrecht können Maßnahmen im Bereich des Wahlrechtes bezeichnet werden, die nationalen Minderheiten Einflussnahme in politischen Gremien ermöglichen sollen. Verwandte Begriffe sind Volksgruppenmandat und Virilmandat. Regelungen zum Minderheitenwahlrecht wurden in einer Reihe von Ländern gesetzlich verankert. Zu positiven Sonderregelungen gehören z. B. * garantierte Vertretung * vorbestimmte Quotierung der Sitze * niedrigere Stimmzahl erforderlich pro Mandat als für nichtminderheitenbezogene Parteien. Als negative Sonderregelungen könnte man Ausnahmen von Regeln, die sonst das Einziehen ins Parlament erschwert, bezeichnen: * Ausnahme von der Fünf-Prozent-Hürde * Erleichterung des Wahlantritts. Die positiven Sonderregelungen sorgen für eine Vorteilsbehandlung und stellen auch ein verfassungsrechtliches Konfliktpotenzial dar, weil sie von dem Prinzip des gleichen Gewichts aller Stimmen abweichen. Jedoch bleiben negative Maßnahmen auch nicht unumstritten. Zum Thema gehören auch Bemühungen, um die Vertretung von Minderheiten ohne jegliche Sonderregeln zu erleichtern, z. B. die Rücksichtnahme bei der Einteilung in Wahlkreise oder das Aufrechterhalten einer hohen Abgeordnetenzahl, das die Stimmenzahl für die Erreichung eines Mandats erleichtert. Es gibt auch das Gegenteil, nämlich dass die Vertretung einer Volksgruppe erschwert wird. Sonderregelungen aufgrund von Geschlecht, Religion, soziale Schichtzugehörigkeit etc. unterscheiden sich prinzipiell nicht vom Minderheitenwahlrecht, werden aber hier nicht behandelt. (de)
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  • Als Minderheitenwahlrecht können Maßnahmen im Bereich des Wahlrechtes bezeichnet werden, die nationalen Minderheiten Einflussnahme in politischen Gremien ermöglichen sollen. Verwandte Begriffe sind Volksgruppenmandat und Virilmandat. Regelungen zum Minderheitenwahlrecht wurden in einer Reihe von Ländern gesetzlich verankert. Zu positiven Sonderregelungen gehören z. B. * garantierte Vertretung * vorbestimmte Quotierung der Sitze * niedrigere Stimmzahl erforderlich pro Mandat als für nichtminderheitenbezogene Parteien. (de)
  • Als Minderheitenwahlrecht können Maßnahmen im Bereich des Wahlrechtes bezeichnet werden, die nationalen Minderheiten Einflussnahme in politischen Gremien ermöglichen sollen. Verwandte Begriffe sind Volksgruppenmandat und Virilmandat. Regelungen zum Minderheitenwahlrecht wurden in einer Reihe von Ländern gesetzlich verankert. Zu positiven Sonderregelungen gehören z. B. * garantierte Vertretung * vorbestimmte Quotierung der Sitze * niedrigere Stimmzahl erforderlich pro Mandat als für nichtminderheitenbezogene Parteien. (de)
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  • Minderheitenwahlrecht (de)
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