Das Millet-System (osmanisch ملت) ist eine religiös definierte Rechtsordnung im Osmanischen Reich. Im Laufe seines 600-jährigen Bestehens entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen, in dem das Millet-System die auf dem islamischen Recht beruhende Rechtsordnung für den Status nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften regelte. Sie hatten Anspruch auf den Schutz des Sultans, wofür sie besondere Steuerleistungen zu entrichten hatten, die „Dschizya“.

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  • Das Millet-System (osmanisch ملت) ist eine religiös definierte Rechtsordnung im Osmanischen Reich. Im Laufe seines 600-jährigen Bestehens entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen, in dem das Millet-System die auf dem islamischen Recht beruhende Rechtsordnung für den Status nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften regelte. Sie hatten Anspruch auf den Schutz des Sultans, wofür sie besondere Steuerleistungen zu entrichten hatten, die „Dschizya“. Der Sultan wickelte jeglichen Kontakt mit seinen Untertanen, dem theokratischen System des Islam folgend, über deren religiös-kirchliche Führung ab; ihr oblag der Steuereinzug und deren Ablieferung. Über die Kirchenorganisationen entstanden Autonomiebereiche auf wirtschaftlichem, rechtlichem und administrativem Gebiet, die der kirchlichen Regie unterlagen. Infolgedessen wurden nicht mehr ethnische Bindungen ausschlaggebend, sondern die Zugehörigkeit zur gleichen Religionsgemeinschaft. In osmanischer Zeit wurden in Südosteuropa kirchliche Abgrenzungen zu den Voraussetzungen für die Ausbildung eines späteren politischen und nationalen Bewusstseins. (de)
  • Das Millet-System (osmanisch ملت) ist eine religiös definierte Rechtsordnung im Osmanischen Reich. Im Laufe seines 600-jährigen Bestehens entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen, in dem das Millet-System die auf dem islamischen Recht beruhende Rechtsordnung für den Status nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften regelte. Sie hatten Anspruch auf den Schutz des Sultans, wofür sie besondere Steuerleistungen zu entrichten hatten, die „Dschizya“. Der Sultan wickelte jeglichen Kontakt mit seinen Untertanen, dem theokratischen System des Islam folgend, über deren religiös-kirchliche Führung ab; ihr oblag der Steuereinzug und deren Ablieferung. Über die Kirchenorganisationen entstanden Autonomiebereiche auf wirtschaftlichem, rechtlichem und administrativem Gebiet, die der kirchlichen Regie unterlagen. Infolgedessen wurden nicht mehr ethnische Bindungen ausschlaggebend, sondern die Zugehörigkeit zur gleichen Religionsgemeinschaft. In osmanischer Zeit wurden in Südosteuropa kirchliche Abgrenzungen zu den Voraussetzungen für die Ausbildung eines späteren politischen und nationalen Bewusstseins. (de)
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  • Das Millet-System (osmanisch ملت) ist eine religiös definierte Rechtsordnung im Osmanischen Reich. Im Laufe seines 600-jährigen Bestehens entwickelte sich das Osmanische Reich zu einem multikonfessionellen Gemeinwesen, in dem das Millet-System die auf dem islamischen Recht beruhende Rechtsordnung für den Status nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften regelte. Sie hatten Anspruch auf den Schutz des Sultans, wofür sie besondere Steuerleistungen zu entrichten hatten, die „Dschizya“. (de)
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  • Millet-System (de)
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