Der Menschenrechtsbeirat ist ein beratendes Organ der österreichischen Volksanwaltschaft. Dem Menschenrechtsbeirat und den von der Volksanwaltschaft nach Anhörung des Menschenrechtsbeirates eingerichteten Kommissionen obliegt die präventive Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Weiters obliegt ihnen die Kontrolle der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch staatliche Organe. Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingerichteten Kommissionen sind der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Sinne des Fakultativprotokolls OPCAT zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

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  • Der Menschenrechtsbeirat ist ein beratendes Organ der österreichischen Volksanwaltschaft. Dem Menschenrechtsbeirat und den von der Volksanwaltschaft nach Anhörung des Menschenrechtsbeirates eingerichteten Kommissionen obliegt die präventive Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Weiters obliegt ihnen die Kontrolle der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch staatliche Organe. Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingerichteten Kommissionen sind der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Sinne des Fakultativprotokolls OPCAT zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. (de)
  • Der Menschenrechtsbeirat ist ein beratendes Organ der österreichischen Volksanwaltschaft. Dem Menschenrechtsbeirat und den von der Volksanwaltschaft nach Anhörung des Menschenrechtsbeirates eingerichteten Kommissionen obliegt die präventive Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Weiters obliegt ihnen die Kontrolle der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch staatliche Organe. Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingerichteten Kommissionen sind der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Sinne des Fakultativprotokolls OPCAT zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. (de)
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  • Der Menschenrechtsbeirat ist ein beratendes Organ der österreichischen Volksanwaltschaft. Dem Menschenrechtsbeirat und den von der Volksanwaltschaft nach Anhörung des Menschenrechtsbeirates eingerichteten Kommissionen obliegt die präventive Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Weiters obliegt ihnen die Kontrolle der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch staatliche Organe. Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingerichteten Kommissionen sind der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Sinne des Fakultativprotokolls OPCAT zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. (de)
  • Der Menschenrechtsbeirat ist ein beratendes Organ der österreichischen Volksanwaltschaft. Dem Menschenrechtsbeirat und den von der Volksanwaltschaft nach Anhörung des Menschenrechtsbeirates eingerichteten Kommissionen obliegt die präventive Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten in öffentlichen und privaten Einrichtungen. Weiters obliegt ihnen die Kontrolle der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch staatliche Organe. Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingerichteten Kommissionen sind der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Sinne des Fakultativprotokolls OPCAT zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. (de)
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  • Menschenrechtsbeirat (de)
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