Die Volksrepublik China bekennt sich zwar nach Ansicht ihrer Regierung zu den Menschenrechten, hat diese aber erst im Jahr 2004 mit dem Zusatz „Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte“ in die Verfassung aufgenommen (Artikel 33/3). Der Staat ratifizierte formell die wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Die Menschenrechte unterscheiden sich aus Sicht der allein herrschenden Kommunistischen Partei Chinas in einigen Punkten von der „westlichen“ Sichtweise. Beide Sichtweisen entsprächen jedoch den Vorgaben der Vereinten Nationen. Die chinesischen Aktionspläne für Menschenrechte behandeln die Themen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO

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  • Die Volksrepublik China bekennt sich zwar nach Ansicht ihrer Regierung zu den Menschenrechten, hat diese aber erst im Jahr 2004 mit dem Zusatz „Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte“ in die Verfassung aufgenommen (Artikel 33/3). Der Staat ratifizierte formell die wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Die Menschenrechte unterscheiden sich aus Sicht der allein herrschenden Kommunistischen Partei Chinas in einigen Punkten von der „westlichen“ Sichtweise. Beide Sichtweisen entsprächen jedoch den Vorgaben der Vereinten Nationen. Die chinesischen Aktionspläne für Menschenrechte behandeln die Themen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO. Während in der „westlichen Sichtweise“ die Menschenrechte primär den Schutz des Einzelnen vor Übergriffen des Staates behandeln, hat in der Volksrepublik die Verbesserung des Wohlstands und der Lebensqualität der Bevölkerung Vorrang vor den Freiheitsrechten Einzelner. Die chinesische Regierung verweist darauf, dass seit der Gründung der Volksrepublik der Wohlstand der Bevölkerung massiv gestiegen und daraus resultierend die Lebenserwartung der chinesischen Bevölkerung von 35 Jahren auf inzwischen 73 Jahre gestiegen sei. Trotz der Kritik an der menschenrechtspolitischen Position der Volksrepublik überwiegen die gemeinsamen Positionen Deutschlands und der Volksrepublik China die Differenzen. Für die Durchsetzung der Menschenrechte besteht in China jedoch das Problem, dass ein lokaler Funktionär primär an den wirtschaftlichen Erfolgen gemessen wird. Wirtschaftliche Erfolge sind im Zweifelsfall wichtiger als der Schutz des Einzelnen vor Menschenrechtsverletzungen. (de)
  • Die Volksrepublik China bekennt sich zwar nach Ansicht ihrer Regierung zu den Menschenrechten, hat diese aber erst im Jahr 2004 mit dem Zusatz „Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte“ in die Verfassung aufgenommen (Artikel 33/3). Der Staat ratifizierte formell die wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Die Menschenrechte unterscheiden sich aus Sicht der allein herrschenden Kommunistischen Partei Chinas in einigen Punkten von der „westlichen“ Sichtweise. Beide Sichtweisen entsprächen jedoch den Vorgaben der Vereinten Nationen. Die chinesischen Aktionspläne für Menschenrechte behandeln die Themen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO. Während in der „westlichen Sichtweise“ die Menschenrechte primär den Schutz des Einzelnen vor Übergriffen des Staates behandeln, hat in der Volksrepublik die Verbesserung des Wohlstands und der Lebensqualität der Bevölkerung Vorrang vor den Freiheitsrechten Einzelner. Die chinesische Regierung verweist darauf, dass seit der Gründung der Volksrepublik der Wohlstand der Bevölkerung massiv gestiegen und daraus resultierend die Lebenserwartung der chinesischen Bevölkerung von 35 Jahren auf inzwischen 73 Jahre gestiegen sei. Trotz der Kritik an der menschenrechtspolitischen Position der Volksrepublik überwiegen die gemeinsamen Positionen Deutschlands und der Volksrepublik China die Differenzen. Für die Durchsetzung der Menschenrechte besteht in China jedoch das Problem, dass ein lokaler Funktionär primär an den wirtschaftlichen Erfolgen gemessen wird. Wirtschaftliche Erfolge sind im Zweifelsfall wichtiger als der Schutz des Einzelnen vor Menschenrechtsverletzungen. (de)
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  • Die Volksrepublik China bekennt sich zwar nach Ansicht ihrer Regierung zu den Menschenrechten, hat diese aber erst im Jahr 2004 mit dem Zusatz „Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte“ in die Verfassung aufgenommen (Artikel 33/3). Der Staat ratifizierte formell die wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Die Menschenrechte unterscheiden sich aus Sicht der allein herrschenden Kommunistischen Partei Chinas in einigen Punkten von der „westlichen“ Sichtweise. Beide Sichtweisen entsprächen jedoch den Vorgaben der Vereinten Nationen. Die chinesischen Aktionspläne für Menschenrechte behandeln die Themen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO (de)
  • Die Volksrepublik China bekennt sich zwar nach Ansicht ihrer Regierung zu den Menschenrechten, hat diese aber erst im Jahr 2004 mit dem Zusatz „Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte“ in die Verfassung aufgenommen (Artikel 33/3). Der Staat ratifizierte formell die wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Die Menschenrechte unterscheiden sich aus Sicht der allein herrschenden Kommunistischen Partei Chinas in einigen Punkten von der „westlichen“ Sichtweise. Beide Sichtweisen entsprächen jedoch den Vorgaben der Vereinten Nationen. Die chinesischen Aktionspläne für Menschenrechte behandeln die Themen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO (de)
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  • Menschenrechte in der Volksrepublik China (de)
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