Menschenhandel meint nach der Definition der Vereinten Nationen im Zusatzprotokoll zur Palermo-Konvention vom 15. November 2000 die Ausbeutung einer Person gegen ihren Willen durch eine andere Person mit Hilfe verschiedener Mittel, wie z. B. Androhung von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch etc.

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  • Menschenhandel meint nach der Definition der Vereinten Nationen im Zusatzprotokoll zur Palermo-Konvention vom 15. November 2000 die Ausbeutung einer Person gegen ihren Willen durch eine andere Person mit Hilfe verschiedener Mittel, wie z. B. Androhung von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch etc. Manchmal wird synonym zum Begriff Menschenhandel der Begriff „moderne Sklaverei“ verwandt, der vor allem vom Sklavereiforscher Kevin Bales (Bales, 2001) geprägt wurde. Der Begriff Sklaverei ist dabei aber enger gefasst und kann eine Form der Ausbeutung von Menschenhandel bedeuten. Außerdem ist Menschenhandel auch von Menschenschmuggel zu unterscheiden, da es sich bei Menschenschmuggel lediglich um die Unterstützung bei der Überschreitung von Grenzen handelt. Die Schätzungen zur Anzahl von (identifizierten) Betroffenen von Menschenhandel belaufen sich laut des Jahresberichts der Vereinten Nationen in den Jahren 2010 - 2013 auf ca. 40.000 weltweit. Andere Quellen sprechen von 21 Millionen Menschen, die von ausbeuterischen Formen des Menschenhandels betroffen sind. (de)
  • Menschenhandel meint nach der Definition der Vereinten Nationen im Zusatzprotokoll zur Palermo-Konvention vom 15. November 2000 die Ausbeutung einer Person gegen ihren Willen durch eine andere Person mit Hilfe verschiedener Mittel, wie z. B. Androhung von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch etc. Manchmal wird synonym zum Begriff Menschenhandel der Begriff „moderne Sklaverei“ verwandt, der vor allem vom Sklavereiforscher Kevin Bales (Bales, 2001) geprägt wurde. Der Begriff Sklaverei ist dabei aber enger gefasst und kann eine Form der Ausbeutung von Menschenhandel bedeuten. Außerdem ist Menschenhandel auch von Menschenschmuggel zu unterscheiden, da es sich bei Menschenschmuggel lediglich um die Unterstützung bei der Überschreitung von Grenzen handelt. Die Schätzungen zur Anzahl von (identifizierten) Betroffenen von Menschenhandel belaufen sich laut des Jahresberichts der Vereinten Nationen in den Jahren 2010 - 2013 auf ca. 40.000 weltweit. Andere Quellen sprechen von 21 Millionen Menschen, die von ausbeuterischen Formen des Menschenhandels betroffen sind. (de)
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  • Artikel 3 des Palermo-Protokolls
  • § 233 Abs. 1 StGB
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  • Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
  • Menschenhandel in der Schweiz und international
  • Im Sinne dieses Protokolls bezeichnet der Ausdruck ‚Menschenhandel‘ die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.
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  • Menschenhandel meint nach der Definition der Vereinten Nationen im Zusatzprotokoll zur Palermo-Konvention vom 15. November 2000 die Ausbeutung einer Person gegen ihren Willen durch eine andere Person mit Hilfe verschiedener Mittel, wie z. B. Androhung von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch etc. (de)
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  • Menschenhandel (de)
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