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- Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die Schwurhand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei „mein“ nicht als Possessivpronomen zu verstehen ist, sondern „falsch, betrügerisch“ bedeutet. (de)
- Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die Schwurhand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei „mein“ nicht als Possessivpronomen zu verstehen ist, sondern „falsch, betrügerisch“ bedeutet. (de)
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- Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die Schwurhand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei „mein“ nicht als Possessivpronomen zu verstehen ist, sondern „falsch, betrügerisch“ bedeutet. (de)
- Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die Schwurhand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei „mein“ nicht als Possessivpronomen zu verstehen ist, sondern „falsch, betrügerisch“ bedeutet. (de)
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- Meineid (de)
- Meineid (de)
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