Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die der Bund auf der Grundlage von Artikel 130 Bundesverfassung erhebt. Sie löste ab dem 1. Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Seit dem 1. Januar 2011 gelten der normale Satz zu 8 %, der reduzierte Satz zu 2,5 % für alltägliche Güter wie Nahrungsmittel und der Sondersatz zu 3,8 % für Beherbergungsleistungen (befristet bis 2017).

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  • Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die der Bund auf der Grundlage von Artikel 130 Bundesverfassung erhebt. Sie löste ab dem 1. Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Seit dem 1. Januar 2011 gelten der normale Satz zu 8 %, der reduzierte Satz zu 2,5 % für alltägliche Güter wie Nahrungsmittel und der Sondersatz zu 3,8 % für Beherbergungsleistungen (befristet bis 2017). (de)
  • Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die der Bund auf der Grundlage von Artikel 130 Bundesverfassung erhebt. Sie löste ab dem 1. Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Seit dem 1. Januar 2011 gelten der normale Satz zu 8 %, der reduzierte Satz zu 2,5 % für alltägliche Güter wie Nahrungsmittel und der Sondersatz zu 3,8 % für Beherbergungsleistungen (befristet bis 2017). (de)
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  • Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die der Bund auf der Grundlage von Artikel 130 Bundesverfassung erhebt. Sie löste ab dem 1. Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Seit dem 1. Januar 2011 gelten der normale Satz zu 8 %, der reduzierte Satz zu 2,5 % für alltägliche Güter wie Nahrungsmittel und der Sondersatz zu 3,8 % für Beherbergungsleistungen (befristet bis 2017). (de)
  • Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die der Bund auf der Grundlage von Artikel 130 Bundesverfassung erhebt. Sie löste ab dem 1. Januar 1995 die bis dahin erhobene Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Seit dem 1. Januar 2011 gelten der normale Satz zu 8 %, der reduzierte Satz zu 2,5 % für alltägliche Güter wie Nahrungsmittel und der Sondersatz zu 3,8 % für Beherbergungsleistungen (befristet bis 2017). (de)
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  • Mehrwertsteuer (Schweiz) (de)
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