Medienhandelsrecht fasst die vertraglichen Rechtsbeziehungen von Medienunternehmen untereinander und mit Dritten in den Bereichen Medienproduktion, Medienvertrieb und Medienfinanzierung zusammen. Es ist keine scharf abgrenzbare Rechtsmaterie. Fragen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spielen ebenfalls mit hinein.

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  • Medienhandelsrecht fasst die vertraglichen Rechtsbeziehungen von Medienunternehmen untereinander und mit Dritten in den Bereichen Medienproduktion, Medienvertrieb und Medienfinanzierung zusammen. Es ist keine scharf abgrenzbare Rechtsmaterie. Fragen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spielen ebenfalls mit hinein. (de)
  • Medienhandelsrecht fasst die vertraglichen Rechtsbeziehungen von Medienunternehmen untereinander und mit Dritten in den Bereichen Medienproduktion, Medienvertrieb und Medienfinanzierung zusammen. Es ist keine scharf abgrenzbare Rechtsmaterie. Fragen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spielen ebenfalls mit hinein. (de)
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  • Medienhandelsrecht fasst die vertraglichen Rechtsbeziehungen von Medienunternehmen untereinander und mit Dritten in den Bereichen Medienproduktion, Medienvertrieb und Medienfinanzierung zusammen. Es ist keine scharf abgrenzbare Rechtsmaterie. Fragen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spielen ebenfalls mit hinein. (de)
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  • Medienhandelsrecht (de)
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