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- Mediatisierung („Mittelbarmachung“) ist ein Begriff aus der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes. Im Reich gab es Fürsten und Grafen (die „wirklichen“ Fürsten und Reichsgrafen), die Anteil an der Souveränität desHeiligen Römischen Reichs hatten. Voraussetzung war meistens der Besitz eines reichsständischen Territoriums (Ausnahme: diesogenannten Personalisten). Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten dieser Rechte und wurden standesherrlich größeren Territorien ein- und untergeordnet; als „Standesherren“ blieb ihnen die Ebenbürtigkeit mit den weiterhin souveränen Häusern erhalten. Dagegen bedeutete die damalige Mediatisierung für die Gruppe der Reichsfreiherren den Verlust ihrer Reichsunmittelbarkeit,also des Vorrechts, erstinstanzlich bei Reichsgerichten klagen zu dürfen. Im Deutschen Bund war die Mediatisierung kleinerer Staaten zeitweise ein Thema. Vor allem in der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 gab es eine solche Mediatisierungsfrage, bei der die kleinsten deutschen Staaten größeren zugeschlagen worden wären. Die betroffenen Staaten protestierten, und es fand sich keine politische Mehrheit für ein Thema, das den Ärger nicht zu lohnen schien. Heute wird unter Mediatisierung im Völkerrecht die (Interessen-)Vertretung innerstaatlicher Akteure durch den Staat als völkerrechtliches Subjekt verstanden. (de)
- Mediatisierung („Mittelbarmachung“) ist ein Begriff aus der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes. Im Reich gab es Fürsten und Grafen (die „wirklichen“ Fürsten und Reichsgrafen), die Anteil an der Souveränität desHeiligen Römischen Reichs hatten. Voraussetzung war meistens der Besitz eines reichsständischen Territoriums (Ausnahme: diesogenannten Personalisten). Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten dieser Rechte und wurden standesherrlich größeren Territorien ein- und untergeordnet; als „Standesherren“ blieb ihnen die Ebenbürtigkeit mit den weiterhin souveränen Häusern erhalten. Dagegen bedeutete die damalige Mediatisierung für die Gruppe der Reichsfreiherren den Verlust ihrer Reichsunmittelbarkeit,also des Vorrechts, erstinstanzlich bei Reichsgerichten klagen zu dürfen. Im Deutschen Bund war die Mediatisierung kleinerer Staaten zeitweise ein Thema. Vor allem in der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 gab es eine solche Mediatisierungsfrage, bei der die kleinsten deutschen Staaten größeren zugeschlagen worden wären. Die betroffenen Staaten protestierten, und es fand sich keine politische Mehrheit für ein Thema, das den Ärger nicht zu lohnen schien. Heute wird unter Mediatisierung im Völkerrecht die (Interessen-)Vertretung innerstaatlicher Akteure durch den Staat als völkerrechtliches Subjekt verstanden. (de)
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- 3-17-017603-X
- 3-406-31090-7
- 3-406-34781-9
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- Münchener Rechts-Lexikon (de)
- Das Ende reichsstädtischer Freiheit 1802. Zum Übergang schwäbischer Reichsstädte vom Kaiser zum Landesherrn. Begleitband zur Ausstellung „Kronenwechsel“ (de)
- Das alte Reich und seine Städte. Untergang und Neubeginn. Die Mediatisierung der oberdeutschen Reichsstädte im Gefolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/03 (de)
- Münchener Rechts-Lexikon (de)
- Das Ende reichsstädtischer Freiheit 1802. Zum Übergang schwäbischer Reichsstädte vom Kaiser zum Landesherrn. Begleitband zur Ausstellung „Kronenwechsel“ (de)
- Das alte Reich und seine Städte. Untergang und Neubeginn. Die Mediatisierung der oberdeutschen Reichsstädte im Gefolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/03 (de)
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- Mediatisierung („Mittelbarmachung“) ist ein Begriff aus der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes. Im Reich gab es Fürsten und Grafen (die „wirklichen“ Fürsten und Reichsgrafen), die Anteil an der Souveränität desHeiligen Römischen Reichs hatten. Voraussetzung war meistens der Besitz eines reichsständischen Territoriums (Ausnahme: diesogenannten Personalisten). Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten dieser Rechte und wurden standesherrlich größeren Territorien ein- und untergeordnet; als „Standesherren“ blieb ihnen die Ebenbürtigkeit mit den weiterhin souveränen Häusern erhalten. Dagegen bedeutete die damalige Mediatisierung für die Gruppe der Reichsfreiherren den Verlust ihrer Reichsunmittelbarkeit,also des Vorrechts, erstinstanzlich bei Rei (de)
- Mediatisierung („Mittelbarmachung“) ist ein Begriff aus der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes. Im Reich gab es Fürsten und Grafen (die „wirklichen“ Fürsten und Reichsgrafen), die Anteil an der Souveränität desHeiligen Römischen Reichs hatten. Voraussetzung war meistens der Besitz eines reichsständischen Territoriums (Ausnahme: diesogenannten Personalisten). Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten dieser Rechte und wurden standesherrlich größeren Territorien ein- und untergeordnet; als „Standesherren“ blieb ihnen die Ebenbürtigkeit mit den weiterhin souveränen Häusern erhalten. Dagegen bedeutete die damalige Mediatisierung für die Gruppe der Reichsfreiherren den Verlust ihrer Reichsunmittelbarkeit,also des Vorrechts, erstinstanzlich bei Rei (de)
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