Der Maßnahmenvollzug (offiziell Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in Österreich und Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Maßregelvollzug im deutschen Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im Strafvollzugsgesetz als auch im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt.

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  • Der Maßnahmenvollzug (offiziell Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in Österreich und Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Maßregelvollzug im deutschen Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im Strafvollzugsgesetz als auch im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt. Zum Stichtag 1. Dezember 2006 wurden in ganz Österreich 725 Personen in einer Form des Maßnahmenvollzugs angehalten. (de)
  • Der Maßnahmenvollzug (offiziell Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in Österreich und Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Maßregelvollzug im deutschen Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im Strafvollzugsgesetz als auch im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt. Zum Stichtag 1. Dezember 2006 wurden in ganz Österreich 725 Personen in einer Form des Maßnahmenvollzugs angehalten. (de)
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  • Der Maßnahmenvollzug (offiziell Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in Österreich und Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Maßregelvollzug im deutschen Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im Strafvollzugsgesetz als auch im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt. (de)
  • Der Maßnahmenvollzug (offiziell Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in Österreich und Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Maßregelvollzug im deutschen Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im Strafvollzugsgesetz als auch im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt. (de)
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  • Maßnahmenvollzug (de)
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