Die Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Berufsgenossenschaften früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland). Der Grund warum diese Maßnahmenhierarchie aufgestellt wurde, lässt sich in der Merkregel: "Arbeitsschutz ist TOP" gut darstellten, es sollten zuerst immer die technischen Maßnahmen (T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1-3 in der TRBS 1111) ausgeschöpft werden, dann die Organisatorischen (O, Stufe 3 bzw. Punkt 4) und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen (P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden. Vermutlich weil dem Einsatz von "persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) auch immer eine Schulung vorausgehen muss, wurde in der TRBS (als Umsetzung der Richtlin

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  • Die Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Berufsgenossenschaften früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland). Der Grund warum diese Maßnahmenhierarchie aufgestellt wurde, lässt sich in der Merkregel: "Arbeitsschutz ist TOP" gut darstellten, es sollten zuerst immer die technischen Maßnahmen (T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1-3 in der TRBS 1111) ausgeschöpft werden, dann die Organisatorischen (O, Stufe 3 bzw. Punkt 4) und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen (P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden. Vermutlich weil dem Einsatz von "persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) auch immer eine Schulung vorausgehen muss, wurde in der TRBS (als Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG die internationalere Regel) die Reihenfolge der Maßnahmen geändert. Man könnte sagen, die TRBS argumentiert von der Verantwortungsseite her: Welche Schritte muss vom Verantwortlichen (in der Regel der Arbeitgeber) durchgeführt werden. Das Ziel ist die richtige Beurteilung der Gefährdung (wie der Name der TRBS 1111 belegt). Die BG Regel denkt dagegen von Arbeitsplatz her. Und da gilt das Aufstellen von Schildern oder eine einfache Belehrung vor Ort immer als die schwächste Schutzmaßnahme, weil sie einen "Ortsfremden", also jemand der "unvorbereitet" an den Arbeitsplatz mit der entsprechenden Gefährdung kommt, nicht schützt, während z.B. ein getragener Helm auch ohne Unterweisung wirkt. Tatsächlich muss dafür aber eine Grundunterweisung vorliegen, sonst würde der Helm ja nicht getragen werden. In manchem Arbeitsschutzsystemen werden Schulungen und Unterweisungen allein nicht als "Schutzmaßnahmen" anerkannt. Sie müssen immer zumindest mit organisatorischen Maßnahmen gekoppelt sein (z.B. Freigabeverfahren). (de)
  • Die Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Berufsgenossenschaften früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland). Der Grund warum diese Maßnahmenhierarchie aufgestellt wurde, lässt sich in der Merkregel: "Arbeitsschutz ist TOP" gut darstellten, es sollten zuerst immer die technischen Maßnahmen (T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1-3 in der TRBS 1111) ausgeschöpft werden, dann die Organisatorischen (O, Stufe 3 bzw. Punkt 4) und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen (P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden. Vermutlich weil dem Einsatz von "persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) auch immer eine Schulung vorausgehen muss, wurde in der TRBS (als Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG die internationalere Regel) die Reihenfolge der Maßnahmen geändert. Man könnte sagen, die TRBS argumentiert von der Verantwortungsseite her: Welche Schritte muss vom Verantwortlichen (in der Regel der Arbeitgeber) durchgeführt werden. Das Ziel ist die richtige Beurteilung der Gefährdung (wie der Name der TRBS 1111 belegt). Die BG Regel denkt dagegen von Arbeitsplatz her. Und da gilt das Aufstellen von Schildern oder eine einfache Belehrung vor Ort immer als die schwächste Schutzmaßnahme, weil sie einen "Ortsfremden", also jemand der "unvorbereitet" an den Arbeitsplatz mit der entsprechenden Gefährdung kommt, nicht schützt, während z.B. ein getragener Helm auch ohne Unterweisung wirkt. Tatsächlich muss dafür aber eine Grundunterweisung vorliegen, sonst würde der Helm ja nicht getragen werden. In manchem Arbeitsschutzsystemen werden Schulungen und Unterweisungen allein nicht als "Schutzmaßnahmen" anerkannt. Sie müssen immer zumindest mit organisatorischen Maßnahmen gekoppelt sein (z.B. Freigabeverfahren). (de)
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  • Die Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Berufsgenossenschaften früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland). Der Grund warum diese Maßnahmenhierarchie aufgestellt wurde, lässt sich in der Merkregel: "Arbeitsschutz ist TOP" gut darstellten, es sollten zuerst immer die technischen Maßnahmen (T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1-3 in der TRBS 1111) ausgeschöpft werden, dann die Organisatorischen (O, Stufe 3 bzw. Punkt 4) und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen (P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden. Vermutlich weil dem Einsatz von "persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) auch immer eine Schulung vorausgehen muss, wurde in der TRBS (als Umsetzung der Richtlin (de)
  • Die Maßnahmen im Arbeitsschutz wurden von den Berufsgenossenschaften früher in drei und aktuell in fünf Stufen eingeteilt (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland). Der Grund warum diese Maßnahmenhierarchie aufgestellt wurde, lässt sich in der Merkregel: "Arbeitsschutz ist TOP" gut darstellten, es sollten zuerst immer die technischen Maßnahmen (T, Stufe eins und zwei bzw. Punkt 1-3 in der TRBS 1111) ausgeschöpft werden, dann die Organisatorischen (O, Stufe 3 bzw. Punkt 4) und erst wenn dies nicht möglich ist, sollte zu den persönlichen Schutzmaßnahmen (P, Stufe vier und fünf bzw. Punkt 4 und 5) gegriffen werden. Vermutlich weil dem Einsatz von "persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) auch immer eine Schulung vorausgehen muss, wurde in der TRBS (als Umsetzung der Richtlin (de)
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  • Maßnahmenhierarchie (de)
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