Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft. Der Begriff wird auf unterschiedlichen Rechtsgebieten und für unterschiedliche Handlungen benutzt.

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  • Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft. Der Begriff wird auf unterschiedlichen Rechtsgebieten und für unterschiedliche Handlungen benutzt. (de)
  • Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft. Der Begriff wird auf unterschiedlichen Rechtsgebieten und für unterschiedliche Handlungen benutzt. (de)
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  • Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft. Der Begriff wird auf unterschiedlichen Rechtsgebieten und für unterschiedliche Handlungen benutzt. (de)
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  • Maßnahme (Recht) (de)
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