Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts. Das Institut berät in- und ausländische Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches.

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  • Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts. Die Einrichtung wurde 1926 als Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. in Berlin gegründet. Direktor wurde Ernst Rabel. Rabel wurde 1936 im Rahmen der Gleichschaltung des Instituts abgesetzt. Ab 1937 fungierte Ernst Heymann als neuer, den Intentionen der Nationalsozialisten genehme Direktor. 1949 wurde das Institut in die Nachfolgegesellschaft der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, übernommen. Seit 1956 befindet sich das Institut in Hamburg. Das Institut berät in- und ausländische Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches. Im Rahmen des internationalen Privatrechts wird das Institut für Rechtsgutachten auf Anfrage deutscher Gerichte tätig, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Familiensachen. (de)
  • Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts. Die Einrichtung wurde 1926 als Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. in Berlin gegründet. Direktor wurde Ernst Rabel. Rabel wurde 1936 im Rahmen der Gleichschaltung des Instituts abgesetzt. Ab 1937 fungierte Ernst Heymann als neuer, den Intentionen der Nationalsozialisten genehme Direktor. 1949 wurde das Institut in die Nachfolgegesellschaft der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, übernommen. Seit 1956 befindet sich das Institut in Hamburg. Das Institut berät in- und ausländische Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches. Im Rahmen des internationalen Privatrechts wird das Institut für Rechtsgutachten auf Anfrage deutscher Gerichte tätig, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Familiensachen. (de)
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  • Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts. Das Institut berät in- und ausländische Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches. (de)
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