In Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind in Deutschland seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt.

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  • In Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind in Deutschland seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt. In Österreich differenziert man zwischen gewerblichen (allgemeinen) Masseuren und medizinischen Masseuren bzw. Heilmasseuren (siehe: ). Die Bezeichnung Heilbademeister (medizinischer Bademeister) ist nicht mehr in Verwendung. Die Bestimmungen für diese Tätigkeitsbereiche sind im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG geregelt. Umgangssprachlich werden als Bademeister auch die Bediensteten in Schwimmbädern bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe) bzw. Meister für Bäderbetriebe (Schwimmmeister). Da das Wort Massage auch für sexuell ausgerichtete Tätigkeiten verwendet wird, gilt die Bezeichnung Masseuse heute als zweideutig und ungeeignet. (de)
  • In Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind in Deutschland seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt. In Österreich differenziert man zwischen gewerblichen (allgemeinen) Masseuren und medizinischen Masseuren bzw. Heilmasseuren (siehe: ). Die Bezeichnung Heilbademeister (medizinischer Bademeister) ist nicht mehr in Verwendung. Die Bestimmungen für diese Tätigkeitsbereiche sind im Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG geregelt. Umgangssprachlich werden als Bademeister auch die Bediensteten in Schwimmbädern bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe) bzw. Meister für Bäderbetriebe (Schwimmmeister). Da das Wort Massage auch für sexuell ausgerichtete Tätigkeiten verwendet wird, gilt die Bezeichnung Masseuse heute als zweideutig und ungeeignet. (de)
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  • In Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind in Deutschland seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt. (de)
  • In Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind in Deutschland seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt. (de)
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