Das Massaker von Le Paradis wurde am 27. Mai 1940 von der 3. und 4. Kompanie des I. Bataillons des 2. SS Totenkopf Regiments (mot). unter dem Befehl des SS-Hauptsturmführers Fritz Knöchlein an 99 britischen Kriegsgefangenen verübt.

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  • Das Massaker von Le Paradis wurde am 27. Mai 1940 von der 3. und 4. Kompanie des I. Bataillons des 2. SS Totenkopf Regiments (mot). unter dem Befehl des SS-Hauptsturmführers Fritz Knöchlein an 99 britischen Kriegsgefangenen verübt. Während des Vormarsches auf Dünkirchen hatte die SS-Totenkopf-Division im Département Pas-de-Calais in Gefechten mit britischen Nachhuten in und um Le Paradis bei Béthune schwere Verluste erlitten. Nachdem der britische Widerstand gebrochen war, gerieten Angehörige des 2nd Battalion Royal Norfolk der 4th Brigade, 4 Division – davon die meisten verwundet – in die Hand der SS-Truppen. Die SS-Soldaten stellten die Kriegsgefangenen an einer Mauer auf und erschossen sie mit zwei schweren Maschinengewehren. Wer von den Getroffenen noch Lebenszeichen zeigte, wurde mit dem Bajonett erstochen oder aus nächster Nähe erschossen. Später versuchte Knöchlein sich dafür zu rechtfertigen, indem er angab, dass die britischen Truppen die völkerrechtswidrigen Dum-Dum-Geschosse benutzten. Dies konnte nie nachgewiesen werden. Zwei Soldaten, William O’Callaghan und Albert Pooley, überlebten schwer verwundet. Sie wurden nach dem Abzug der SS-Soldaten von einer Wehrmachtseinheit aufgefunden und in ein Lazarett gebracht. Eine Untersuchung durch Wehrmachtstellen blieb folgenlos. Ein britisches Militärgericht verurteilte Knöchlein am 25. Oktober 1948 zum Tode; das Urteil wurde 1949 vollstreckt. (de)
  • Das Massaker von Le Paradis wurde am 27. Mai 1940 von der 3. und 4. Kompanie des I. Bataillons des 2. SS Totenkopf Regiments (mot). unter dem Befehl des SS-Hauptsturmführers Fritz Knöchlein an 99 britischen Kriegsgefangenen verübt. Während des Vormarsches auf Dünkirchen hatte die SS-Totenkopf-Division im Département Pas-de-Calais in Gefechten mit britischen Nachhuten in und um Le Paradis bei Béthune schwere Verluste erlitten. Nachdem der britische Widerstand gebrochen war, gerieten Angehörige des 2nd Battalion Royal Norfolk der 4th Brigade, 4 Division – davon die meisten verwundet – in die Hand der SS-Truppen. Die SS-Soldaten stellten die Kriegsgefangenen an einer Mauer auf und erschossen sie mit zwei schweren Maschinengewehren. Wer von den Getroffenen noch Lebenszeichen zeigte, wurde mit dem Bajonett erstochen oder aus nächster Nähe erschossen. Später versuchte Knöchlein sich dafür zu rechtfertigen, indem er angab, dass die britischen Truppen die völkerrechtswidrigen Dum-Dum-Geschosse benutzten. Dies konnte nie nachgewiesen werden. Zwei Soldaten, William O’Callaghan und Albert Pooley, überlebten schwer verwundet. Sie wurden nach dem Abzug der SS-Soldaten von einer Wehrmachtseinheit aufgefunden und in ein Lazarett gebracht. Eine Untersuchung durch Wehrmachtstellen blieb folgenlos. Ein britisches Militärgericht verurteilte Knöchlein am 25. Oktober 1948 zum Tode; das Urteil wurde 1949 vollstreckt. (de)
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  • Das Massaker von Le Paradis wurde am 27. Mai 1940 von der 3. und 4. Kompanie des I. Bataillons des 2. SS Totenkopf Regiments (mot). unter dem Befehl des SS-Hauptsturmführers Fritz Knöchlein an 99 britischen Kriegsgefangenen verübt. (de)
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  • Massaker von Le Paradis (de)
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