Der am 4. November 1911 in Berlin unterzeichnete Marokko-Kongo-Vertrag beendete die Zweite Marokkokrise. Das Deutsche Reich erkannte mit dem Abkommen die Vorherrschaft Frankreichs über Marokko an und verzichtete auf eigene Gebietsansprüche in der Region. Im Gegenzug trat Frankreich Teile Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich. Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt.

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  • Der am 4. November 1911 in Berlin unterzeichnete Marokko-Kongo-Vertrag beendete die Zweite Marokkokrise. Das Deutsche Reich erkannte mit dem Abkommen die Vorherrschaft Frankreichs über Marokko an und verzichtete auf eigene Gebietsansprüche in der Region. Im Gegenzug trat Frankreich Teile Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich. Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt. Presse und Öffentlichkeit im Deutschen Reich reagierten enttäuscht auf das ausgehandelte Resultat (die Gebietsgewinne waren nur ein Bruchteil dessen, was die deutsche Regierung ursprünglich angestrebt hatte) und verglichen das Abkommen mit der diplomatischen Niederlage Preußens in der Olmützer Punktation von 1850. (de)
  • Der am 4. November 1911 in Berlin unterzeichnete Marokko-Kongo-Vertrag beendete die Zweite Marokkokrise. Das Deutsche Reich erkannte mit dem Abkommen die Vorherrschaft Frankreichs über Marokko an und verzichtete auf eigene Gebietsansprüche in der Region. Im Gegenzug trat Frankreich Teile Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich. Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt. Presse und Öffentlichkeit im Deutschen Reich reagierten enttäuscht auf das ausgehandelte Resultat (die Gebietsgewinne waren nur ein Bruchteil dessen, was die deutsche Regierung ursprünglich angestrebt hatte) und verglichen das Abkommen mit der diplomatischen Niederlage Preußens in der Olmützer Punktation von 1850. (de)
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  • Der am 4. November 1911 in Berlin unterzeichnete Marokko-Kongo-Vertrag beendete die Zweite Marokkokrise. Das Deutsche Reich erkannte mit dem Abkommen die Vorherrschaft Frankreichs über Marokko an und verzichtete auf eigene Gebietsansprüche in der Region. Im Gegenzug trat Frankreich Teile Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich. Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt. (de)
  • Der am 4. November 1911 in Berlin unterzeichnete Marokko-Kongo-Vertrag beendete die Zweite Marokkokrise. Das Deutsche Reich erkannte mit dem Abkommen die Vorherrschaft Frankreichs über Marokko an und verzichtete auf eigene Gebietsansprüche in der Region. Im Gegenzug trat Frankreich Teile Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich. Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt. (de)
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  • Marokko-Kongo-Vertrag (de)
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