Unter Marktrecht werden die relevanten Vorschriften bezüglich der Abhaltung eines Volksfestes, einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes und eines Jahrmarktes verstanden. Für die historische Entwicklung des Marktrechtes siehe: Marktrecht (historisch).

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  • Unter Marktrecht werden die relevanten Vorschriften bezüglich der Abhaltung eines Volksfestes, einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes und eines Jahrmarktes verstanden. Für die historische Entwicklung des Marktrechtes siehe: Marktrecht (historisch). (de)
  • Unter Marktrecht werden die relevanten Vorschriften bezüglich der Abhaltung eines Volksfestes, einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes und eines Jahrmarktes verstanden. Für die historische Entwicklung des Marktrechtes siehe: Marktrecht (historisch). (de)
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