Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch (z.B. Insiderhandel). Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern.

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  • Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch (z.B. Insiderhandel). Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern. Die Richtlinie 2003/6/EG wird gemäß Artikel 37 der Verordnung Nr. 596/2014 zum 3. Juli 2016 aufgehoben und weitgehend durch die Richtlinie 2014/57/EU ersetzt. (de)
  • Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch (z.B. Insiderhandel). Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern. Die Richtlinie 2003/6/EG wird gemäß Artikel 37 der Verordnung Nr. 596/2014 zum 3. Juli 2016 aufgehoben und weitgehend durch die Richtlinie 2014/57/EU ersetzt. (de)
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  • Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation
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  • 2004-10-12 (xsd:date)
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  • Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch (z.B. Insiderhandel). Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern. (de)
  • Die Richtlinie 2003/6/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), kurz Marktmissbrauchsrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz des Europäischen Kapitalmarktes. Sie richtet sich an agierende Inhaber von Wertpapieren für Geschäfte im Immobilienmarkt („Commercial MBS“) und im Wertpapierhandel (forderungsbesicherte Wertpapiere, „asset-backed securities“). Sie dient der Schaffung einer Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte und richtet sich gegen Marktmissbrauch (z.B. Insiderhandel). Sie soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in den europäischen Finanzmarkt steigern. (de)
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  • Marktmissbrauchsrichtlinie (de)
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