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- Der Marburger Vertrag ist eine Erbregelung aus dem Jahr 1543, durch die Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken bei Antritt seiner Regierung seinem Onkel und bisherigen Vormund Pfalzgraf Ruprecht ein eigenes Territorium übertrug, das künftige Fürstentum Pfalz-Veldenz. Die übertragenen Gebiete gehörten zuvor zu Pfalz-Zweibrücken. (de)
- Der Marburger Vertrag ist eine Erbregelung aus dem Jahr 1543, durch die Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken bei Antritt seiner Regierung seinem Onkel und bisherigen Vormund Pfalzgraf Ruprecht ein eigenes Territorium übertrug, das künftige Fürstentum Pfalz-Veldenz. Die übertragenen Gebiete gehörten zuvor zu Pfalz-Zweibrücken. (de)
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- Der Marburger Vertrag ist eine Erbregelung aus dem Jahr 1543, durch die Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken bei Antritt seiner Regierung seinem Onkel und bisherigen Vormund Pfalzgraf Ruprecht ein eigenes Territorium übertrug, das künftige Fürstentum Pfalz-Veldenz. Die übertragenen Gebiete gehörten zuvor zu Pfalz-Zweibrücken. (de)
- Der Marburger Vertrag ist eine Erbregelung aus dem Jahr 1543, durch die Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken bei Antritt seiner Regierung seinem Onkel und bisherigen Vormund Pfalzgraf Ruprecht ein eigenes Territorium übertrug, das künftige Fürstentum Pfalz-Veldenz. Die übertragenen Gebiete gehörten zuvor zu Pfalz-Zweibrücken. (de)
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- Marburger Vertrag (de)
- Marburger Vertrag (de)
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