Die Mandatssteuer ist eine Steuer zugunsten von Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken. Sie existiert bislang in Spanien, Italien und Ungarn als Alternative zur Kirchensteuer und ähnlichen Konzepten zur Kirchenfinanzierung.

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  • Die Mandatssteuer ist eine Steuer zugunsten von Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken. Sie existiert bislang in Spanien, Italien und Ungarn als Alternative zur Kirchensteuer und ähnlichen Konzepten zur Kirchenfinanzierung. Bei der Mandatssteuer kann der Steuerpflichtige selbst wählen, welcher Institution die Abgabe zugutekommen soll: einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, dem Staat oder einer gemeinnützigen Vereinigung (z. B. einer kulturellen oder sozialen Einrichtung, einer Bürgerinitiative oder einer Non-Profit-Organisation wie z. B. Greenpeace oder amnesty international). Die Mandatssteuer könnte prinzipiell auch zur Parteienfinanzierung dienen. Sie wird von allen Steuerzahlern gezahlt; der Steuerzahler hat lediglich die freie Wahl, welcher Institution sein Beitrag zugutekommt. Er kann sich der Mandatssteuer nicht durch einen Kirchenaustritt entziehen - im Gegensatz zur Kirchensteuer. (de)
  • Die Mandatssteuer ist eine Steuer zugunsten von Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken. Sie existiert bislang in Spanien, Italien und Ungarn als Alternative zur Kirchensteuer und ähnlichen Konzepten zur Kirchenfinanzierung. Bei der Mandatssteuer kann der Steuerpflichtige selbst wählen, welcher Institution die Abgabe zugutekommen soll: einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, dem Staat oder einer gemeinnützigen Vereinigung (z. B. einer kulturellen oder sozialen Einrichtung, einer Bürgerinitiative oder einer Non-Profit-Organisation wie z. B. Greenpeace oder amnesty international). Die Mandatssteuer könnte prinzipiell auch zur Parteienfinanzierung dienen. Sie wird von allen Steuerzahlern gezahlt; der Steuerzahler hat lediglich die freie Wahl, welcher Institution sein Beitrag zugutekommt. Er kann sich der Mandatssteuer nicht durch einen Kirchenaustritt entziehen - im Gegensatz zur Kirchensteuer. (de)
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  • Mandatssteuer (de)
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