Lumen gentium (LG) („[Christus ist das] Licht der Völker“) heißt, gemäß ihren Anfangsworten, die Dogmatische Konstitution über die Kirche, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 21. November 1964 von Papst Paul VI. promulgiert wurde. Erstmals in der bald 2000-jährigen dogmengeschichtlichen Entwicklung äußert sich darin das höchste kirchliche Lehramt ausführlich zur Lehre von der Kirche als solcher.

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  • Lumen gentium (LG) („[Christus ist das] Licht der Völker“) heißt, gemäß ihren Anfangsworten, die Dogmatische Konstitution über die Kirche, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 21. November 1964 von Papst Paul VI. promulgiert wurde. Erstmals in der bald 2000-jährigen dogmengeschichtlichen Entwicklung äußert sich darin das höchste kirchliche Lehramt ausführlich zur Lehre von der Kirche als solcher. Das Hauptanliegen der Konstitution liegt darin, dass Christus als Mitte der Kirche deutlicher hervortritt. In deutlich biblisch geprägter Sprache und unter starkem Rückgriff auf die Theologie der Kirchenväter betont die römisch-katholische Kirche ihren Charakter als mystischer Leib Christi und „Wanderndes Gottesvolk“ und vermeidet insbesondere Engführungen auf den nur institutionellen Charakter der Kirche. (de)
  • Lumen gentium (LG) („[Christus ist das] Licht der Völker“) heißt, gemäß ihren Anfangsworten, die Dogmatische Konstitution über die Kirche, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 21. November 1964 von Papst Paul VI. promulgiert wurde. Erstmals in der bald 2000-jährigen dogmengeschichtlichen Entwicklung äußert sich darin das höchste kirchliche Lehramt ausführlich zur Lehre von der Kirche als solcher. Das Hauptanliegen der Konstitution liegt darin, dass Christus als Mitte der Kirche deutlicher hervortritt. In deutlich biblisch geprägter Sprache und unter starkem Rückgriff auf die Theologie der Kirchenväter betont die römisch-katholische Kirche ihren Charakter als mystischer Leib Christi und „Wanderndes Gottesvolk“ und vermeidet insbesondere Engführungen auf den nur institutionellen Charakter der Kirche. (de)
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