Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Das Londoner U-Boot-Protokoll vom 6. November 1936 ist eine internationale Vereinbarung zum Seekriegsrecht. Darin wird klargestellt, dass U-Boote gegenüber Handelsschiffen dieselben völkerrechtlichen Regeln einhalten müssen wie Überwasserschiffe. Insbesondere dürfen sowohl U-Boote als auch andere Kriegsschiffe ein Handelsschiff erst versenken, wenn Fahrgäste, Besatzung und Papiere an einen sicheren Ort gebracht sind. Rettungs- oder Beiboote gelten dabei ausdrücklich nicht als ein sicherer Ort, wenn nicht Land oder ein anderes Fahrzeug in der Nähe ist. (de)
- Das Londoner U-Boot-Protokoll vom 6. November 1936 ist eine internationale Vereinbarung zum Seekriegsrecht. Darin wird klargestellt, dass U-Boote gegenüber Handelsschiffen dieselben völkerrechtlichen Regeln einhalten müssen wie Überwasserschiffe. Insbesondere dürfen sowohl U-Boote als auch andere Kriegsschiffe ein Handelsschiff erst versenken, wenn Fahrgäste, Besatzung und Papiere an einen sicheren Ort gebracht sind. Rettungs- oder Beiboote gelten dabei ausdrücklich nicht als ein sicherer Ort, wenn nicht Land oder ein anderes Fahrzeug in der Nähe ist. (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Das Londoner U-Boot-Protokoll vom 6. November 1936 ist eine internationale Vereinbarung zum Seekriegsrecht. Darin wird klargestellt, dass U-Boote gegenüber Handelsschiffen dieselben völkerrechtlichen Regeln einhalten müssen wie Überwasserschiffe. Insbesondere dürfen sowohl U-Boote als auch andere Kriegsschiffe ein Handelsschiff erst versenken, wenn Fahrgäste, Besatzung und Papiere an einen sicheren Ort gebracht sind. Rettungs- oder Beiboote gelten dabei ausdrücklich nicht als ein sicherer Ort, wenn nicht Land oder ein anderes Fahrzeug in der Nähe ist. (de)
- Das Londoner U-Boot-Protokoll vom 6. November 1936 ist eine internationale Vereinbarung zum Seekriegsrecht. Darin wird klargestellt, dass U-Boote gegenüber Handelsschiffen dieselben völkerrechtlichen Regeln einhalten müssen wie Überwasserschiffe. Insbesondere dürfen sowohl U-Boote als auch andere Kriegsschiffe ein Handelsschiff erst versenken, wenn Fahrgäste, Besatzung und Papiere an einen sicheren Ort gebracht sind. Rettungs- oder Beiboote gelten dabei ausdrücklich nicht als ein sicherer Ort, wenn nicht Land oder ein anderes Fahrzeug in der Nähe ist. (de)
|
rdfs:label
|
- Londoner U-Boot-Protokoll (de)
- Londoner U-Boot-Protokoll (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:homepage
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |