Die Lizenzverlustversicherung (Loss of Licence / LOL) ist eine Versicherung, die eintritt, wenn fliegendes Personal (in der Regel Piloten (Luftfahrer) und Flugbegleiter) aufgrund des Wegfalls der fliegerärztlichen Tauglichkeit die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert. Diese Lizenz steht aus unterschiedlichsten Gründen in Gefahr (Unfall, Krankheit), da damit hohe Anforderungsprofile verknüpft sind. Man spricht auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Gleiches gilt bei den Fluglotsen.

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  • Die Lizenzverlustversicherung (Loss of Licence / LOL) ist eine Versicherung, die eintritt, wenn fliegendes Personal (in der Regel Piloten (Luftfahrer) und Flugbegleiter) aufgrund des Wegfalls der fliegerärztlichen Tauglichkeit die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert. Diese Lizenz steht aus unterschiedlichsten Gründen in Gefahr (Unfall, Krankheit), da damit hohe Anforderungsprofile verknüpft sind. Man spricht auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Gleiches gilt bei den Fluglotsen. Die erforderlichen Voraussetzungen können notleidend werden und wegfallen. Die Leistung der Versicherung dient daher im Wege der Kompensation dem Übergang zu einer anderen Tätigkeit oder, soweit nicht anders organisierbar, der Überbrückung bis zur Pensionierung. Versicherungsnehmer sind entweder Luftfahrtunternehmen, oder die versicherte Person selbst. Die vereinbarte Kapitalleistung aus der Versicherung wird überwiegend in ratierlicher Form (Rente) oder auch in Form einer einmaligen Kapitalleistung erbracht. (de)
  • Die Lizenzverlustversicherung (Loss of Licence / LOL) ist eine Versicherung, die eintritt, wenn fliegendes Personal (in der Regel Piloten (Luftfahrer) und Flugbegleiter) aufgrund des Wegfalls der fliegerärztlichen Tauglichkeit die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert. Diese Lizenz steht aus unterschiedlichsten Gründen in Gefahr (Unfall, Krankheit), da damit hohe Anforderungsprofile verknüpft sind. Man spricht auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Gleiches gilt bei den Fluglotsen. Die erforderlichen Voraussetzungen können notleidend werden und wegfallen. Die Leistung der Versicherung dient daher im Wege der Kompensation dem Übergang zu einer anderen Tätigkeit oder, soweit nicht anders organisierbar, der Überbrückung bis zur Pensionierung. Versicherungsnehmer sind entweder Luftfahrtunternehmen, oder die versicherte Person selbst. Die vereinbarte Kapitalleistung aus der Versicherung wird überwiegend in ratierlicher Form (Rente) oder auch in Form einer einmaligen Kapitalleistung erbracht. (de)
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  • Die Lizenzverlustversicherung (Loss of Licence / LOL) ist eine Versicherung, die eintritt, wenn fliegendes Personal (in der Regel Piloten (Luftfahrer) und Flugbegleiter) aufgrund des Wegfalls der fliegerärztlichen Tauglichkeit die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert. Diese Lizenz steht aus unterschiedlichsten Gründen in Gefahr (Unfall, Krankheit), da damit hohe Anforderungsprofile verknüpft sind. Man spricht auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Gleiches gilt bei den Fluglotsen. (de)
  • Die Lizenzverlustversicherung (Loss of Licence / LOL) ist eine Versicherung, die eintritt, wenn fliegendes Personal (in der Regel Piloten (Luftfahrer) und Flugbegleiter) aufgrund des Wegfalls der fliegerärztlichen Tauglichkeit die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert. Diese Lizenz steht aus unterschiedlichsten Gründen in Gefahr (Unfall, Krankheit), da damit hohe Anforderungsprofile verknüpft sind. Man spricht auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Gleiches gilt bei den Fluglotsen. (de)
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  • Lizenzverlustversicherung (de)
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