Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes ist eine von drei internationalen Listen, die die UNESCO im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2008 erstellt. Auf die Liste werden immaterielle Kulturgüter aufgenommen, die besonders gefährdet sind. Das Fortbestehen eines Kulturerbes kann beispielsweise gefährdet sein, da es nur eine geringe Anzahl an Trägern gibt.

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  • Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes ist eine von drei internationalen Listen, die die UNESCO im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2008 erstellt. Auf die Liste werden immaterielle Kulturgüter aufgenommen, die besonders gefährdet sind. Das Fortbestehen eines Kulturerbes kann beispielsweise gefährdet sein, da es nur eine geringe Anzahl an Trägern gibt. Der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes entscheidet in seiner jährlichen Tagung über die Aufnahme von kulturellen Ausdrucksformen in die Liste dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes. Voraussetzung für die Aufnahme eines Elements ist, dass zuvor bereits Bemühungen der betroffenen Gemeinschaft oder Gruppe unternommen wurden, das Kulturerbe zu erhalten und zu schützen. Die Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes werden durch einen internationalen Fonds der UNESCO finanziell unterstützt. Der Fonds wird aus Pflichtbeiträgen der UNESCO-Mitgliedstaaten, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und aus Spenden finanziert. Der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes entscheidet über die Vergabe der Mittel. (de)
  • Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes ist eine von drei internationalen Listen, die die UNESCO im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2008 erstellt. Auf die Liste werden immaterielle Kulturgüter aufgenommen, die besonders gefährdet sind. Das Fortbestehen eines Kulturerbes kann beispielsweise gefährdet sein, da es nur eine geringe Anzahl an Trägern gibt. Der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes entscheidet in seiner jährlichen Tagung über die Aufnahme von kulturellen Ausdrucksformen in die Liste dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes. Voraussetzung für die Aufnahme eines Elements ist, dass zuvor bereits Bemühungen der betroffenen Gemeinschaft oder Gruppe unternommen wurden, das Kulturerbe zu erhalten und zu schützen. Die Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes werden durch einen internationalen Fonds der UNESCO finanziell unterstützt. Der Fonds wird aus Pflichtbeiträgen der UNESCO-Mitgliedstaaten, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und aus Spenden finanziert. Der Zwischenstaatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes entscheidet über die Vergabe der Mittel. (de)
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  • Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes (de)
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