Der erste erwähnte Herrscher in der Region Mecklenburg ist nach der Völkerwanderung Witzan, ein Warlord der Obotriten der 780 einen Vertrag mit Karl dem Großen schließt und mit Hilfe der Franken Svarin (Schwerin) erobert.Damit begründet dieser eine Dynastie slawischer Samtherrscher, legalisiert durch den Fränkischen König. Aus fränkischer Sicht sind die Obotriten Vasallen, dem der fränkische König alle Slawen an der Ostsee unterstellt.Das sind nach dem Vertrag alle Stämme östlich des Limes Saxoniae also Ranen, Wilzen, Polaben, Liutizen, Dänen, Nordalbingien und Wangria, die in der Mehrzahl mit reichlich fränkischer Unterstützung unterworfen werden.

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  • Der erste erwähnte Herrscher in der Region Mecklenburg ist nach der Völkerwanderung Witzan, ein Warlord der Obotriten der 780 einen Vertrag mit Karl dem Großen schließt und mit Hilfe der Franken Svarin (Schwerin) erobert.Damit begründet dieser eine Dynastie slawischer Samtherrscher, legalisiert durch den Fränkischen König. Aus fränkischer Sicht sind die Obotriten Vasallen, dem der fränkische König alle Slawen an der Ostsee unterstellt.Das sind nach dem Vertrag alle Stämme östlich des Limes Saxoniae also Ranen, Wilzen, Polaben, Liutizen, Dänen, Nordalbingien und Wangria, die in der Mehrzahl mit reichlich fränkischer Unterstützung unterworfen werden. Die Samtherrscher werden von den fränkischen Chronisten abwechselnd als reguli (lat. der Regelnde), duces (lat. der Führende), principes (lat. der Erster), meliores (lat. der Beste), praestantinores (lat. der Vorzügliche) oder primores (lat. der Vornehmste) bezeichnet und sind zu Tribut und Heerfolge verpflichtet. Der Begriff Samtherrscher ist ein Kunstbegriff, da die tatsächliche Position der Slawischen Fürsten im Frankenreich nicht immer klar war. Nach dem Reichstag 826 bricht Ceadric den Vasallen-Vertrag und wendet sich den heidnischen Dänen zu. In der Folge wird aus dem Obotritenland das dänische Wendland, das trotz mehrerer erfolgreicher Heerzüge unter Ludwig dem Deutschen nicht in das Vasallenverhältnis zurück gezwungen werden kann. Zwischen 862 und 955 gild das Wendland als Teil des Dänischen Reiches und dementsprechend entsteht eine Überlieferungslücke in den fränkischen Chroniken. Dabei verstanden die Dänen unter Wendland die gesamte Küste von Mecklenburg-Vorpommern.Erst 955 gelingt es in der Schlacht an der Raxa das Obotritenland wieder unter Kontrolle zu bringen. In der Folge herrscht die christliche Dynastie der Nakoniden bis 1071. Dabei ist sie seit 936 dem Heerführer und Markgrafen Hermann Billung und dessen Nachfahren den Ostsächsischen Herzögen unterstellt. 1071 werden die Nakoniden durch den heidnischen Kruto mit Hilfe der Ranen und Dänen geschlagen. Unklar ist ob Kruto das ganze Obotritenland erobern und beherrschen konnte und ob der Name auf die dänische Knýtlinga saga zurück gehen könnte.1093 wird der gealterte Kruto von dem letzten Nakonidenspross Heinrich von Liubice geschlagen. Diesem gelingt es in den folgenden 30 Jahren wieder die Herrschaft über Rügen und Vorpommern zu erlangen. 1127 wird er und seine Nachkommen von Heiden erschlagen, womit er als christlicher Märtyrer starb. Knud Lavard, dänischer Jarl von Schleswig erkauft sich 1129 das Obotritenland als Lehen von Lothar III., der 1106 die Nachfolge des kinderlos gestorbenen Herzog Magnus Billung antrat und 1125 zum König wurde.Knud hatte nur wenig Zeit sein Lehen zu beherrschen, denn schon 2 Jahre später starb er. Mit Lubimar und seinem jüngeren Bruder Niklot treten 1131 zwei Fürsten ins Licht, deren Geschlecht künftig mit der Geschichte Mecklenburgs verknüpft ist. Ihre Herkunft ist unbekannt.Das mecklenburgische Fürstengeschlecht stammt in gerader Linie von Niklot ab, dem letzten Fürsten des slawischen Stammes der Abodriten im engeren Sinn. Dieser fiel vermutlich zusammen mit seinem Bruder Lubimar 1160 gegen Heinrich den Löwen. Niklot hatte seinen Ursprungssitz auf der Burg Mecklenburg in Dorf Mecklenburg (Mikelenburg) in der Nähe von Wismar. Lubimar wird als Herr der Burg Werle benannt, gegen die der Angriff von Heinrich dem Löwen geführt wurde. Seit 1167 in deutschrechtlichem Lehnsverband – zunächst unter den Sachsen – wurde Mecklenburg 1348 reichsunmittelbares Territorium und das Fürstengeschlecht als Herzöge zu Mecklenburg tituliert. Trotz mehrerer Herrschaftsteilungen blieb Mecklenburg bis zum Ende der Monarchie ein Gesamtstaat. 1234 kam es zum ersten Bruch und das Fürstentum wurde in der Ersten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung aufgeteilt. So entstanden die Teilfürstentümer (Herrschaften) Werle, Parchim-Richenberg, Rostock und Mecklenburg. In der Neuzeit geteilt in zwei (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin (I) und Mecklenburg-Stargard (1348–1471), Mecklenburg-Schwerin (II) und Mecklenburg-Güstrow (1555–1695), mit dem Hamburger Vergleich (1701) in Mecklenburg-Schwerin (III) und Mecklenburg-Strelitz. Die Dynastie wurde jedoch weiterhin stets zur Gesamten Hand belehnt und die Regenten beider Landesteile führten stets identische Titel, was zu diplomatischen Verwirrungen führte. Durch den Wiener Kongress 1815 erfuhren beide regierenden Herzöge eine Rangangleichung mit dem Titel Großherzog von Mecklenburg und der persönlichen Anrede Königliche Hoheit. Beide Landesteile wurden fortan als Großherzogtümer bezeichnet. Neben beiden Regenten, beiden Thronfolgern und den jeweils zugehörigen Ehefrauen führten alle anderen Mitglieder der Fürstenfamilie weiterhin den Titel von Herzögen (Herzoginnen) zu Mecklenburg, abweichend von der allgemeinen Üblichkeit auch die Prinzen und Prinzessinnen. Die mecklenburgischen Regenten titulierten als Herzog zu (ab 1815: Großherzog von) Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr. Am Ende der Monarchie zählte das Haus Mecklenburg zu den ältesten regierenden Fürstengeschlechter in Deutschland. In der Weimarer Republik wurde der frühere Fürstentitel in den bürgerlichen Familiennamen Herzog zu Mecklenburg umgewandelt. (de)
  • Der erste erwähnte Herrscher in der Region Mecklenburg ist nach der Völkerwanderung Witzan, ein Warlord der Obotriten der 780 einen Vertrag mit Karl dem Großen schließt und mit Hilfe der Franken Svarin (Schwerin) erobert.Damit begründet dieser eine Dynastie slawischer Samtherrscher, legalisiert durch den Fränkischen König. Aus fränkischer Sicht sind die Obotriten Vasallen, dem der fränkische König alle Slawen an der Ostsee unterstellt.Das sind nach dem Vertrag alle Stämme östlich des Limes Saxoniae also Ranen, Wilzen, Polaben, Liutizen, Dänen, Nordalbingien und Wangria, die in der Mehrzahl mit reichlich fränkischer Unterstützung unterworfen werden. Die Samtherrscher werden von den fränkischen Chronisten abwechselnd als reguli (lat. der Regelnde), duces (lat. der Führende), principes (lat. der Erster), meliores (lat. der Beste), praestantinores (lat. der Vorzügliche) oder primores (lat. der Vornehmste) bezeichnet und sind zu Tribut und Heerfolge verpflichtet. Der Begriff Samtherrscher ist ein Kunstbegriff, da die tatsächliche Position der Slawischen Fürsten im Frankenreich nicht immer klar war. Nach dem Reichstag 826 bricht Ceadric den Vasallen-Vertrag und wendet sich den heidnischen Dänen zu. In der Folge wird aus dem Obotritenland das dänische Wendland, das trotz mehrerer erfolgreicher Heerzüge unter Ludwig dem Deutschen nicht in das Vasallenverhältnis zurück gezwungen werden kann. Zwischen 862 und 955 gild das Wendland als Teil des Dänischen Reiches und dementsprechend entsteht eine Überlieferungslücke in den fränkischen Chroniken. Dabei verstanden die Dänen unter Wendland die gesamte Küste von Mecklenburg-Vorpommern.Erst 955 gelingt es in der Schlacht an der Raxa das Obotritenland wieder unter Kontrolle zu bringen. In der Folge herrscht die christliche Dynastie der Nakoniden bis 1071. Dabei ist sie seit 936 dem Heerführer und Markgrafen Hermann Billung und dessen Nachfahren den Ostsächsischen Herzögen unterstellt. 1071 werden die Nakoniden durch den heidnischen Kruto mit Hilfe der Ranen und Dänen geschlagen. Unklar ist ob Kruto das ganze Obotritenland erobern und beherrschen konnte und ob der Name auf die dänische Knýtlinga saga zurück gehen könnte.1093 wird der gealterte Kruto von dem letzten Nakonidenspross Heinrich von Liubice geschlagen. Diesem gelingt es in den folgenden 30 Jahren wieder die Herrschaft über Rügen und Vorpommern zu erlangen. 1127 wird er und seine Nachkommen von Heiden erschlagen, womit er als christlicher Märtyrer starb. Knud Lavard, dänischer Jarl von Schleswig erkauft sich 1129 das Obotritenland als Lehen von Lothar III., der 1106 die Nachfolge des kinderlos gestorbenen Herzog Magnus Billung antrat und 1125 zum König wurde.Knud hatte nur wenig Zeit sein Lehen zu beherrschen, denn schon 2 Jahre später starb er. Mit Lubimar und seinem jüngeren Bruder Niklot treten 1131 zwei Fürsten ins Licht, deren Geschlecht künftig mit der Geschichte Mecklenburgs verknüpft ist. Ihre Herkunft ist unbekannt.Das mecklenburgische Fürstengeschlecht stammt in gerader Linie von Niklot ab, dem letzten Fürsten des slawischen Stammes der Abodriten im engeren Sinn. Dieser fiel vermutlich zusammen mit seinem Bruder Lubimar 1160 gegen Heinrich den Löwen. Niklot hatte seinen Ursprungssitz auf der Burg Mecklenburg in Dorf Mecklenburg (Mikelenburg) in der Nähe von Wismar. Lubimar wird als Herr der Burg Werle benannt, gegen die der Angriff von Heinrich dem Löwen geführt wurde. Seit 1167 in deutschrechtlichem Lehnsverband – zunächst unter den Sachsen – wurde Mecklenburg 1348 reichsunmittelbares Territorium und das Fürstengeschlecht als Herzöge zu Mecklenburg tituliert. Trotz mehrerer Herrschaftsteilungen blieb Mecklenburg bis zum Ende der Monarchie ein Gesamtstaat. 1234 kam es zum ersten Bruch und das Fürstentum wurde in der Ersten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung aufgeteilt. So entstanden die Teilfürstentümer (Herrschaften) Werle, Parchim-Richenberg, Rostock und Mecklenburg. In der Neuzeit geteilt in zwei (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin (I) und Mecklenburg-Stargard (1348–1471), Mecklenburg-Schwerin (II) und Mecklenburg-Güstrow (1555–1695), mit dem Hamburger Vergleich (1701) in Mecklenburg-Schwerin (III) und Mecklenburg-Strelitz. Die Dynastie wurde jedoch weiterhin stets zur Gesamten Hand belehnt und die Regenten beider Landesteile führten stets identische Titel, was zu diplomatischen Verwirrungen führte. Durch den Wiener Kongress 1815 erfuhren beide regierenden Herzöge eine Rangangleichung mit dem Titel Großherzog von Mecklenburg und der persönlichen Anrede Königliche Hoheit. Beide Landesteile wurden fortan als Großherzogtümer bezeichnet. Neben beiden Regenten, beiden Thronfolgern und den jeweils zugehörigen Ehefrauen führten alle anderen Mitglieder der Fürstenfamilie weiterhin den Titel von Herzögen (Herzoginnen) zu Mecklenburg, abweichend von der allgemeinen Üblichkeit auch die Prinzen und Prinzessinnen. Die mecklenburgischen Regenten titulierten als Herzog zu (ab 1815: Großherzog von) Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr. Am Ende der Monarchie zählte das Haus Mecklenburg zu den ältesten regierenden Fürstengeschlechter in Deutschland. In der Weimarer Republik wurde der frühere Fürstentitel in den bürgerlichen Familiennamen Herzog zu Mecklenburg umgewandelt. (de)
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  • Der erste erwähnte Herrscher in der Region Mecklenburg ist nach der Völkerwanderung Witzan, ein Warlord der Obotriten der 780 einen Vertrag mit Karl dem Großen schließt und mit Hilfe der Franken Svarin (Schwerin) erobert.Damit begründet dieser eine Dynastie slawischer Samtherrscher, legalisiert durch den Fränkischen König. Aus fränkischer Sicht sind die Obotriten Vasallen, dem der fränkische König alle Slawen an der Ostsee unterstellt.Das sind nach dem Vertrag alle Stämme östlich des Limes Saxoniae also Ranen, Wilzen, Polaben, Liutizen, Dänen, Nordalbingien und Wangria, die in der Mehrzahl mit reichlich fränkischer Unterstützung unterworfen werden. (de)
  • Der erste erwähnte Herrscher in der Region Mecklenburg ist nach der Völkerwanderung Witzan, ein Warlord der Obotriten der 780 einen Vertrag mit Karl dem Großen schließt und mit Hilfe der Franken Svarin (Schwerin) erobert.Damit begründet dieser eine Dynastie slawischer Samtherrscher, legalisiert durch den Fränkischen König. Aus fränkischer Sicht sind die Obotriten Vasallen, dem der fränkische König alle Slawen an der Ostsee unterstellt.Das sind nach dem Vertrag alle Stämme östlich des Limes Saxoniae also Ranen, Wilzen, Polaben, Liutizen, Dänen, Nordalbingien und Wangria, die in der Mehrzahl mit reichlich fränkischer Unterstützung unterworfen werden. (de)
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  • Liste der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge (de)
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