Die Liste der europäischen Bürgerinitiativen zeigt alle gemäß Art. 11, Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingereichten Bürgerinitiativen. Mit einer europäischen Bürgerinitiative kann die Bevölkerung der Europäischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung übergeben. Hierfür ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangehörigen aus einem Viertel der europäischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gezählt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterstützungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch über das Internet möglich.

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  • Die Liste der europäischen Bürgerinitiativen zeigt alle gemäß Art. 11, Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingereichten Bürgerinitiativen. Mit einer europäischen Bürgerinitiative kann die Bevölkerung der Europäischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung übergeben. Hierfür ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangehörigen aus einem Viertel der europäischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gezählt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterstützungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch über das Internet möglich. Obgleich die Europäische Bürgerinitiative bereits seit 2007 aufgrund des Vertrags von Lissabon besteht, traten die notwendigen Ausführungsbestimmungen erst zum April 2012 in Kraft. Die erste europäische Bürgerinitiative wurde am 9. Mai 2012 registriert und zur Sammlung zugelassen. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei der anfänglichen Nutzung der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Software für die Online-Unterzeichnung, wurde die Sammlungsfrist aller bis zum Oktober 2012 registrierten Bürgerinitiativen außerordentlich bis zum 1. November 2013 verlängert. (de)
  • Die Liste der europäischen Bürgerinitiativen zeigt alle gemäß Art. 11, Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingereichten Bürgerinitiativen. Mit einer europäischen Bürgerinitiative kann die Bevölkerung der Europäischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung übergeben. Hierfür ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangehörigen aus einem Viertel der europäischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gezählt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterstützungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch über das Internet möglich. Obgleich die Europäische Bürgerinitiative bereits seit 2007 aufgrund des Vertrags von Lissabon besteht, traten die notwendigen Ausführungsbestimmungen erst zum April 2012 in Kraft. Die erste europäische Bürgerinitiative wurde am 9. Mai 2012 registriert und zur Sammlung zugelassen. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei der anfänglichen Nutzung der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Software für die Online-Unterzeichnung, wurde die Sammlungsfrist aller bis zum Oktober 2012 registrierten Bürgerinitiativen außerordentlich bis zum 1. November 2013 verlängert. (de)
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  • Die Liste der europäischen Bürgerinitiativen zeigt alle gemäß Art. 11, Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingereichten Bürgerinitiativen. Mit einer europäischen Bürgerinitiative kann die Bevölkerung der Europäischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung übergeben. Hierfür ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangehörigen aus einem Viertel der europäischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gezählt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterstützungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch über das Internet möglich. (de)
  • Die Liste der europäischen Bürgerinitiativen zeigt alle gemäß Art. 11, Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingereichten Bürgerinitiativen. Mit einer europäischen Bürgerinitiative kann die Bevölkerung der Europäischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung übergeben. Hierfür ist die Sammlung von insgesamt 1 Million Unterschriften von Staatsangehörigen aus einem Viertel der europäischen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Um zu diesem Viertel gezählt zu werden, ist das Erreichen einer Mindestzahl von Unterstützungsbekundungen in einem Mitgliedsstaat notwendig, die etwa der 750-fachen der Zahl der Europaparlamentarier des jeweiligen Landes entspricht. Eine Sammlung der Unterschriften ist auch über das Internet möglich. (de)
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  • Liste der europäischen Bürgerinitiativen (de)
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