Die Liste eidgenössischer Volksabstimmungen zeigt alle Volksabstimmungen auf Bundesebene seit der Gründung des modernen Schweizerischen Bundesstaats im Jahr 1848. Die Abstimmungen kamen auf Grund von Volksinitiativen (markiert mit I ), direkten Gegenentwürfen zu solchen (markiert mit D ), obligatorischen Referenden (markiert mit O ) oder fakultativen Referenden (markiert mit F ) zu Stande. Weil die eidgenössische Volksinitiative immer eine solche auf Änderung der Verfassung (und nicht von Gesetzen) ist, benötigt sie zur Annahme neben dem Volks- auch das Ständemehr (BV 140 I lit. a), wobei sechs Kantone (früher Halbkantone genannt) aus historischen Gründen dabei nur eine halbe Standesstimme haben.Das Gleiche gilt für obligatorische Referenden und direkte Gegenentwürfe, da diese bei Ände

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  • Die Liste eidgenössischer Volksabstimmungen zeigt alle Volksabstimmungen auf Bundesebene seit der Gründung des modernen Schweizerischen Bundesstaats im Jahr 1848. Die Abstimmungen kamen auf Grund von Volksinitiativen (markiert mit I ), direkten Gegenentwürfen zu solchen (markiert mit D ), obligatorischen Referenden (markiert mit O ) oder fakultativen Referenden (markiert mit F ) zu Stande. Weil die eidgenössische Volksinitiative immer eine solche auf Änderung der Verfassung (und nicht von Gesetzen) ist, benötigt sie zur Annahme neben dem Volks- auch das Ständemehr (BV 140 I lit. a), wobei sechs Kantone (früher Halbkantone genannt) aus historischen Gründen dabei nur eine halbe Standesstimme haben.Das Gleiche gilt für obligatorische Referenden und direkte Gegenentwürfe, da diese bei Änderung der Verfassung durch das Parlament nötig werden (BV 140 I lit. a). Fakultative Referenden hingegen betreffen Bundesgesetze und wichtige völkerrechtliche Verträge, welche zur Annahme lediglich des Volksmehrs bedürfen (BV 140 I lit. a). (de)
  • Die Liste eidgenössischer Volksabstimmungen zeigt alle Volksabstimmungen auf Bundesebene seit der Gründung des modernen Schweizerischen Bundesstaats im Jahr 1848. Die Abstimmungen kamen auf Grund von Volksinitiativen (markiert mit I ), direkten Gegenentwürfen zu solchen (markiert mit D ), obligatorischen Referenden (markiert mit O ) oder fakultativen Referenden (markiert mit F ) zu Stande. Weil die eidgenössische Volksinitiative immer eine solche auf Änderung der Verfassung (und nicht von Gesetzen) ist, benötigt sie zur Annahme neben dem Volks- auch das Ständemehr (BV 140 I lit. a), wobei sechs Kantone (früher Halbkantone genannt) aus historischen Gründen dabei nur eine halbe Standesstimme haben.Das Gleiche gilt für obligatorische Referenden und direkte Gegenentwürfe, da diese bei Änderung der Verfassung durch das Parlament nötig werden (BV 140 I lit. a). Fakultative Referenden hingegen betreffen Bundesgesetze und wichtige völkerrechtliche Verträge, welche zur Annahme lediglich des Volksmehrs bedürfen (BV 140 I lit. a). (de)
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  • Die Liste eidgenössischer Volksabstimmungen zeigt alle Volksabstimmungen auf Bundesebene seit der Gründung des modernen Schweizerischen Bundesstaats im Jahr 1848. Die Abstimmungen kamen auf Grund von Volksinitiativen (markiert mit I ), direkten Gegenentwürfen zu solchen (markiert mit D ), obligatorischen Referenden (markiert mit O ) oder fakultativen Referenden (markiert mit F ) zu Stande. Weil die eidgenössische Volksinitiative immer eine solche auf Änderung der Verfassung (und nicht von Gesetzen) ist, benötigt sie zur Annahme neben dem Volks- auch das Ständemehr (BV 140 I lit. a), wobei sechs Kantone (früher Halbkantone genannt) aus historischen Gründen dabei nur eine halbe Standesstimme haben.Das Gleiche gilt für obligatorische Referenden und direkte Gegenentwürfe, da diese bei Ände (de)
  • Die Liste eidgenössischer Volksabstimmungen zeigt alle Volksabstimmungen auf Bundesebene seit der Gründung des modernen Schweizerischen Bundesstaats im Jahr 1848. Die Abstimmungen kamen auf Grund von Volksinitiativen (markiert mit I ), direkten Gegenentwürfen zu solchen (markiert mit D ), obligatorischen Referenden (markiert mit O ) oder fakultativen Referenden (markiert mit F ) zu Stande. Weil die eidgenössische Volksinitiative immer eine solche auf Änderung der Verfassung (und nicht von Gesetzen) ist, benötigt sie zur Annahme neben dem Volks- auch das Ständemehr (BV 140 I lit. a), wobei sechs Kantone (früher Halbkantone genannt) aus historischen Gründen dabei nur eine halbe Standesstimme haben.Das Gleiche gilt für obligatorische Referenden und direkte Gegenentwürfe, da diese bei Ände (de)
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  • Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen (de)
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