Innenminister sind für die inneren Belange des Bundes bzw. des Reiches zuständig bzw. zuständig gewesen. Die Aufgabenfelder umfassen beispielsweise Verwaltung und Innere Sicherheit. Die Provisorische Zentralgewalt war 1848/1849 als Exekutive des entstehenden Deutschen Reiches der Revolutionszeit die erste Reichsregierung. Im Norddeutschen Bund (ab 1867) gab es außer dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt keine weiteren obersten Bundesbehörden. Im Kaiserreich (ab 1871) wurden nach und nach weitere Reichsbehörden aus dem Kanzleramt ausgegliedert. Das Kanzleramt selbst wurde zum Reichsamt des Innern; daher ist es nicht mit der Reichskanzlei (ab 1878) zu verwechseln.

Property Value
dbo:abstract
  • Innenminister sind für die inneren Belange des Bundes bzw. des Reiches zuständig bzw. zuständig gewesen. Die Aufgabenfelder umfassen beispielsweise Verwaltung und Innere Sicherheit. Die Provisorische Zentralgewalt war 1848/1849 als Exekutive des entstehenden Deutschen Reiches der Revolutionszeit die erste Reichsregierung. Im Norddeutschen Bund (ab 1867) gab es außer dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt keine weiteren obersten Bundesbehörden. Im Kaiserreich (ab 1871) wurden nach und nach weitere Reichsbehörden aus dem Kanzleramt ausgegliedert. Das Kanzleramt selbst wurde zum Reichsamt des Innern; daher ist es nicht mit der Reichskanzlei (ab 1878) zu verwechseln. Seit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt 1919 tragen die obersten Behördenleiter Rang und Titel eines Ministers. (de)
  • Innenminister sind für die inneren Belange des Bundes bzw. des Reiches zuständig bzw. zuständig gewesen. Die Aufgabenfelder umfassen beispielsweise Verwaltung und Innere Sicherheit. Die Provisorische Zentralgewalt war 1848/1849 als Exekutive des entstehenden Deutschen Reiches der Revolutionszeit die erste Reichsregierung. Im Norddeutschen Bund (ab 1867) gab es außer dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt keine weiteren obersten Bundesbehörden. Im Kaiserreich (ab 1871) wurden nach und nach weitere Reichsbehörden aus dem Kanzleramt ausgegliedert. Das Kanzleramt selbst wurde zum Reichsamt des Innern; daher ist es nicht mit der Reichskanzlei (ab 1878) zu verwechseln. Seit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt 1919 tragen die obersten Behördenleiter Rang und Titel eines Ministers. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageID
  • 1816360 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158263066 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Innenminister sind für die inneren Belange des Bundes bzw. des Reiches zuständig bzw. zuständig gewesen. Die Aufgabenfelder umfassen beispielsweise Verwaltung und Innere Sicherheit. Die Provisorische Zentralgewalt war 1848/1849 als Exekutive des entstehenden Deutschen Reiches der Revolutionszeit die erste Reichsregierung. Im Norddeutschen Bund (ab 1867) gab es außer dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt keine weiteren obersten Bundesbehörden. Im Kaiserreich (ab 1871) wurden nach und nach weitere Reichsbehörden aus dem Kanzleramt ausgegliedert. Das Kanzleramt selbst wurde zum Reichsamt des Innern; daher ist es nicht mit der Reichskanzlei (ab 1878) zu verwechseln. (de)
  • Innenminister sind für die inneren Belange des Bundes bzw. des Reiches zuständig bzw. zuständig gewesen. Die Aufgabenfelder umfassen beispielsweise Verwaltung und Innere Sicherheit. Die Provisorische Zentralgewalt war 1848/1849 als Exekutive des entstehenden Deutschen Reiches der Revolutionszeit die erste Reichsregierung. Im Norddeutschen Bund (ab 1867) gab es außer dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt keine weiteren obersten Bundesbehörden. Im Kaiserreich (ab 1871) wurden nach und nach weitere Reichsbehörden aus dem Kanzleramt ausgegliedert. Das Kanzleramt selbst wurde zum Reichsamt des Innern; daher ist es nicht mit der Reichskanzlei (ab 1878) zu verwechseln. (de)
rdfs:label
  • Liste der deutschen Innenminister (de)
  • Liste der deutschen Innenminister (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of