Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt * 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. März 2013). Diese verteilen sich wie folgt: * 0063 Städte, darunter * 0004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Kiel, * 0043 amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit), * 0004 amtsfreie Städte, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 0012 Städte in Ämtern, * 1047 sonstige Gemeinden, darunter * 0021 amtsfreie Gemeinden, * 0012 amtsfreie Gemeinden, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 1014 Gemeinden in Ämtern,

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  • Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt * 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. März 2013). Diese verteilen sich wie folgt: * 0063 Städte, darunter * 0004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Kiel, * 0043 amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit), * 0004 amtsfreie Städte, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 0012 Städte in Ämtern, * 1047 sonstige Gemeinden, darunter * 0021 amtsfreie Gemeinden, * 0012 amtsfreie Gemeinden, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 1014 Gemeinden in Ämtern, 12 Städte und 1014 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte in 85 Ämtern zusammengeschlossen. Zwei Ämter sind davon kreisübergreifend: Amt Großer Plöner See (seit dem 1. Januar 2007) und Amt Itzstedt (seit dem 1. Januar 2008). Des Weiteren bestehen in Schleswig-Holstein zwei unbewohnte Forstgutsbezirke (gemeindefreie Gebiete): Buchholz und Sachsenwald. (de)
  • Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt * 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. März 2013). Diese verteilen sich wie folgt: * 0063 Städte, darunter * 0004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Kiel, * 0043 amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit), * 0004 amtsfreie Städte, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 0012 Städte in Ämtern, * 1047 sonstige Gemeinden, darunter * 0021 amtsfreie Gemeinden, * 0012 amtsfreie Gemeinden, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 1014 Gemeinden in Ämtern, 12 Städte und 1014 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte in 85 Ämtern zusammengeschlossen. Zwei Ämter sind davon kreisübergreifend: Amt Großer Plöner See (seit dem 1. Januar 2007) und Amt Itzstedt (seit dem 1. Januar 2008). Des Weiteren bestehen in Schleswig-Holstein zwei unbewohnte Forstgutsbezirke (gemeindefreie Gebiete): Buchholz und Sachsenwald. (de)
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  • Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt * 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. März 2013). Diese verteilen sich wie folgt: * 0063 Städte, darunter * 0004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Kiel, * 0043 amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit), * 0004 amtsfreie Städte, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 0012 Städte in Ämtern, * 1047 sonstige Gemeinden, darunter * 0021 amtsfreie Gemeinden, * 0012 amtsfreie Gemeinden, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 1014 Gemeinden in Ämtern, (de)
  • Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt * 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. März 2013). Diese verteilen sich wie folgt: * 0063 Städte, darunter * 0004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Kiel, * 0043 amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit), * 0004 amtsfreie Städte, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 0012 Städte in Ämtern, * 1047 sonstige Gemeinden, darunter * 0021 amtsfreie Gemeinden, * 0012 amtsfreie Gemeinden, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind, * 1014 Gemeinden in Ämtern, (de)
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  • Liste der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (de)
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