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- Das Gebiet der Stadt Karlsruhe ist in 27 Stadtteile eingeteilt. Die Stadtteile gliedern sich weiter in Stadtviertel (früher z. T. auch als Stadtbezirke bezeichnet). Gemäß § 15 und 16 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde in den Stadtteilen Durlach (mit Aue) sowie Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Neureut und Wettersbach (Grünwettersbach und Palmbach) jeweils ein Ortschaftsrat eingerichtet. Diese Gremien sind zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten zu hören. Die endgültige Beschlussfassung über eine Maßnahme obliegt dann allerdings dem Stadtrat der Gesamtstadt Karlsruhe. (de)
- Das Gebiet der Stadt Karlsruhe ist in 27 Stadtteile eingeteilt. Die Stadtteile gliedern sich weiter in Stadtviertel (früher z. T. auch als Stadtbezirke bezeichnet). Gemäß § 15 und 16 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde in den Stadtteilen Durlach (mit Aue) sowie Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Neureut und Wettersbach (Grünwettersbach und Palmbach) jeweils ein Ortschaftsrat eingerichtet. Diese Gremien sind zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten zu hören. Die endgültige Beschlussfassung über eine Maßnahme obliegt dann allerdings dem Stadtrat der Gesamtstadt Karlsruhe. (de)
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- Das Gebiet der Stadt Karlsruhe ist in 27 Stadtteile eingeteilt. Die Stadtteile gliedern sich weiter in Stadtviertel (früher z. T. auch als Stadtbezirke bezeichnet). Gemäß § 15 und 16 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde in den Stadtteilen Durlach (mit Aue) sowie Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Neureut und Wettersbach (Grünwettersbach und Palmbach) jeweils ein Ortschaftsrat eingerichtet. Diese Gremien sind zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten zu hören. Die endgültige Beschlussfassung über eine Maßnahme obliegt dann allerdings dem Stadtrat der Gesamtstadt Karlsruhe. (de)
- Das Gebiet der Stadt Karlsruhe ist in 27 Stadtteile eingeteilt. Die Stadtteile gliedern sich weiter in Stadtviertel (früher z. T. auch als Stadtbezirke bezeichnet). Gemäß § 15 und 16 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde in den Stadtteilen Durlach (mit Aue) sowie Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grötzingen, Neureut und Wettersbach (Grünwettersbach und Palmbach) jeweils ein Ortschaftsrat eingerichtet. Diese Gremien sind zu wichtigen, den Stadtteil betreffenden Angelegenheiten zu hören. Die endgültige Beschlussfassung über eine Maßnahme obliegt dann allerdings dem Stadtrat der Gesamtstadt Karlsruhe. (de)
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- Liste der Stadtteile von Karlsruhe (de)
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