Die Liste der Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz listet die 520 (Stand April 2015) ausgewiesenen Gebiete in Rheinland-Pfalz auf. Insgesamt nehmen sie 26.140 Hektar ein, was 1,3 % der Landesfläche entspricht. In allen Landkreisen und den meisten kreisfreien Städten gibt es Naturschutzgebiete, lediglich auf den Gemarkungen der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Speyer sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2005 können Naturschutzgebiete aus folgenden Gründen eingerichtet werden:

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  • Die Liste der Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz listet die 520 (Stand April 2015) ausgewiesenen Gebiete in Rheinland-Pfalz auf. Insgesamt nehmen sie 26.140 Hektar ein, was 1,3 % der Landesfläche entspricht. In allen Landkreisen und den meisten kreisfreien Städten gibt es Naturschutzgebiete, lediglich auf den Gemarkungen der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Speyer sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2005 können Naturschutzgebiete aus folgenden Gründen eingerichtet werden: 1. * zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. * aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. * wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit Naturschutzgebiete werden in Rheinland-Pfalz durch Rechtsverordnung der oberen Naturschutzbehörde erlassen. Seit dem 1. Januar 2000 nehmen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. Zuvor waren die Bezirksregierungen der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig. (de)
  • Die Liste der Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz listet die 520 (Stand April 2015) ausgewiesenen Gebiete in Rheinland-Pfalz auf. Insgesamt nehmen sie 26.140 Hektar ein, was 1,3 % der Landesfläche entspricht. In allen Landkreisen und den meisten kreisfreien Städten gibt es Naturschutzgebiete, lediglich auf den Gemarkungen der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Speyer sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2005 können Naturschutzgebiete aus folgenden Gründen eingerichtet werden: 1. * zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. * aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. * wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit Naturschutzgebiete werden in Rheinland-Pfalz durch Rechtsverordnung der oberen Naturschutzbehörde erlassen. Seit dem 1. Januar 2000 nehmen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr. Zuvor waren die Bezirksregierungen der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig. (de)
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  • Die Liste der Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz listet die 520 (Stand April 2015) ausgewiesenen Gebiete in Rheinland-Pfalz auf. Insgesamt nehmen sie 26.140 Hektar ein, was 1,3 % der Landesfläche entspricht. In allen Landkreisen und den meisten kreisfreien Städten gibt es Naturschutzgebiete, lediglich auf den Gemarkungen der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Speyer sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2005 können Naturschutzgebiete aus folgenden Gründen eingerichtet werden: (de)
  • Die Liste der Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz listet die 520 (Stand April 2015) ausgewiesenen Gebiete in Rheinland-Pfalz auf. Insgesamt nehmen sie 26.140 Hektar ein, was 1,3 % der Landesfläche entspricht. In allen Landkreisen und den meisten kreisfreien Städten gibt es Naturschutzgebiete, lediglich auf den Gemarkungen der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Pirmasens und Speyer sind keine Naturschutzgebiete ausgewiesen. Nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2005 können Naturschutzgebiete aus folgenden Gründen eingerichtet werden: (de)
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