Das Amt des Landvogts der Oberlausitz war in Mittelalter und Früher Neuzeit das höchste landesherrliche Amt des Markgraftums Oberlausitz. Der Landvogt war Stellvertreter des Landesherren. Er entschied in Lehenssachen, hegte das Landgericht und führte das Landesaufgebot. Insbesondere stand ihm die Obergerichtsbarkeit zu. Durch Brakteaten aus der Münzstätte Bautzen ist der Nachweis erbracht, dass der Landvogt das Münzregal ausübte. Die grundlegenden Befugnisse der Landvögte blieben bis nach dem Dreißigjährigen Krieg erhalten, wobei eine Stärkung des Amtsapparates mit einem Zuwachs verbriefter ständischer Mitbestimmungsrechte einherging. Sitz des Oberlausitzer Landvogtes war die Ortenburg in Bautzen.

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  • Das Amt des Landvogts der Oberlausitz war in Mittelalter und Früher Neuzeit das höchste landesherrliche Amt des Markgraftums Oberlausitz. Der Landvogt war Stellvertreter des Landesherren. Er entschied in Lehenssachen, hegte das Landgericht und führte das Landesaufgebot. Insbesondere stand ihm die Obergerichtsbarkeit zu. Durch Brakteaten aus der Münzstätte Bautzen ist der Nachweis erbracht, dass der Landvogt das Münzregal ausübte. Die grundlegenden Befugnisse der Landvögte blieben bis nach dem Dreißigjährigen Krieg erhalten, wobei eine Stärkung des Amtsapparates mit einem Zuwachs verbriefter ständischer Mitbestimmungsrechte einherging. Sitz des Oberlausitzer Landvogtes war die Ortenburg in Bautzen. (de)
  • Das Amt des Landvogts der Oberlausitz war in Mittelalter und Früher Neuzeit das höchste landesherrliche Amt des Markgraftums Oberlausitz. Der Landvogt war Stellvertreter des Landesherren. Er entschied in Lehenssachen, hegte das Landgericht und führte das Landesaufgebot. Insbesondere stand ihm die Obergerichtsbarkeit zu. Durch Brakteaten aus der Münzstätte Bautzen ist der Nachweis erbracht, dass der Landvogt das Münzregal ausübte. Die grundlegenden Befugnisse der Landvögte blieben bis nach dem Dreißigjährigen Krieg erhalten, wobei eine Stärkung des Amtsapparates mit einem Zuwachs verbriefter ständischer Mitbestimmungsrechte einherging. Sitz des Oberlausitzer Landvogtes war die Ortenburg in Bautzen. (de)
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  • Das Amt des Landvogts der Oberlausitz war in Mittelalter und Früher Neuzeit das höchste landesherrliche Amt des Markgraftums Oberlausitz. Der Landvogt war Stellvertreter des Landesherren. Er entschied in Lehenssachen, hegte das Landgericht und führte das Landesaufgebot. Insbesondere stand ihm die Obergerichtsbarkeit zu. Durch Brakteaten aus der Münzstätte Bautzen ist der Nachweis erbracht, dass der Landvogt das Münzregal ausübte. Die grundlegenden Befugnisse der Landvögte blieben bis nach dem Dreißigjährigen Krieg erhalten, wobei eine Stärkung des Amtsapparates mit einem Zuwachs verbriefter ständischer Mitbestimmungsrechte einherging. Sitz des Oberlausitzer Landvogtes war die Ortenburg in Bautzen. (de)
  • Das Amt des Landvogts der Oberlausitz war in Mittelalter und Früher Neuzeit das höchste landesherrliche Amt des Markgraftums Oberlausitz. Der Landvogt war Stellvertreter des Landesherren. Er entschied in Lehenssachen, hegte das Landgericht und führte das Landesaufgebot. Insbesondere stand ihm die Obergerichtsbarkeit zu. Durch Brakteaten aus der Münzstätte Bautzen ist der Nachweis erbracht, dass der Landvogt das Münzregal ausübte. Die grundlegenden Befugnisse der Landvögte blieben bis nach dem Dreißigjährigen Krieg erhalten, wobei eine Stärkung des Amtsapparates mit einem Zuwachs verbriefter ständischer Mitbestimmungsrechte einherging. Sitz des Oberlausitzer Landvogtes war die Ortenburg in Bautzen. (de)
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  • Liste der Landvögte der Oberlausitz (de)
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