Die Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige umfasst in chronologischer Reihenfolge die (ober-)sächsischen Herrscher von der Erhebung des alten Teilherzogtums Sachsen-Wittenberg unter den Askaniern in den Kurfürstenstand (1356) über deren Aussterben und den Übergang der kurfürstlichen Rechte und Territorien zum Besitzstand der Wettiner bis hin zum Ende der Monarchie (1918) im zum Königreich erhobenen Sachsen als dem Vorgänger des heutigen Freistaats. Beide Adelsgeschlechter praktizierten dabei eine patrilineare Thronfolge, d. h. als Thronerben kamen nur die Söhne eines Herrschers oder – falls keine vorhanden waren – seine Brüder in Frage. Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen gab es folglich nicht aus eigenem Recht, sondern als Ehrentitel der Gemahlinnen des jeweiligen Herr

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  • Die Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige umfasst in chronologischer Reihenfolge die (ober-)sächsischen Herrscher von der Erhebung des alten Teilherzogtums Sachsen-Wittenberg unter den Askaniern in den Kurfürstenstand (1356) über deren Aussterben und den Übergang der kurfürstlichen Rechte und Territorien zum Besitzstand der Wettiner bis hin zum Ende der Monarchie (1918) im zum Königreich erhobenen Sachsen als dem Vorgänger des heutigen Freistaats. Beide Adelsgeschlechter praktizierten dabei eine patrilineare Thronfolge, d. h. als Thronerben kamen nur die Söhne eines Herrschers oder – falls keine vorhanden waren – seine Brüder in Frage. Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen gab es folglich nicht aus eigenem Recht, sondern als Ehrentitel der Gemahlinnen des jeweiligen Herrschers. Sie finden sich in der Liste der Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den hier aufgelisteten Herrschern um die Söhne ihrer Vorgänger. Auf Grund mangelnder Primogenitur waren jedoch bis in die späte Zeit alle männlichen Nachkommen gleichermaßen erbberechtigt, weshalb es zu vielfältigen und komplizierten Absplitterungen von Territorien und dem Herausbilden neuer Nebenlinien kam. So regierten beispielsweise im 15. Jahrhundert neben dem Kurfürsten selbst zeitweise auch dessen Onkel und Brüder über eigenständige und für diese aus dem Besitz des Gesamthauses herausgelöste Ländereien – da es auf Grund vorangegangener Belehnungen der Wettiner zu gesamter Hand möglich war, dass alle (auch jüngere) Mitglieder einer fürstlichen Familie sämtliche Titel des Gesamthauses führen konnten, trug z. B. jeder Wettiner ab 1423 den Titel eines Herzogs von Sachsen – unabhängig davon, ob er auch Kurfürst des Reiches war, nur über Landstriche in Thüringen verfügte oder nichtregierender Prinz war. (de)
  • Die Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige umfasst in chronologischer Reihenfolge die (ober-)sächsischen Herrscher von der Erhebung des alten Teilherzogtums Sachsen-Wittenberg unter den Askaniern in den Kurfürstenstand (1356) über deren Aussterben und den Übergang der kurfürstlichen Rechte und Territorien zum Besitzstand der Wettiner bis hin zum Ende der Monarchie (1918) im zum Königreich erhobenen Sachsen als dem Vorgänger des heutigen Freistaats. Beide Adelsgeschlechter praktizierten dabei eine patrilineare Thronfolge, d. h. als Thronerben kamen nur die Söhne eines Herrschers oder – falls keine vorhanden waren – seine Brüder in Frage. Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen gab es folglich nicht aus eigenem Recht, sondern als Ehrentitel der Gemahlinnen des jeweiligen Herrschers. Sie finden sich in der Liste der Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen. Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den hier aufgelisteten Herrschern um die Söhne ihrer Vorgänger. Auf Grund mangelnder Primogenitur waren jedoch bis in die späte Zeit alle männlichen Nachkommen gleichermaßen erbberechtigt, weshalb es zu vielfältigen und komplizierten Absplitterungen von Territorien und dem Herausbilden neuer Nebenlinien kam. So regierten beispielsweise im 15. Jahrhundert neben dem Kurfürsten selbst zeitweise auch dessen Onkel und Brüder über eigenständige und für diese aus dem Besitz des Gesamthauses herausgelöste Ländereien – da es auf Grund vorangegangener Belehnungen der Wettiner zu gesamter Hand möglich war, dass alle (auch jüngere) Mitglieder einer fürstlichen Familie sämtliche Titel des Gesamthauses führen konnten, trug z. B. jeder Wettiner ab 1423 den Titel eines Herzogs von Sachsen – unabhängig davon, ob er auch Kurfürst des Reiches war, nur über Landstriche in Thüringen verfügte oder nichtregierender Prinz war. (de)
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  • Die Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige umfasst in chronologischer Reihenfolge die (ober-)sächsischen Herrscher von der Erhebung des alten Teilherzogtums Sachsen-Wittenberg unter den Askaniern in den Kurfürstenstand (1356) über deren Aussterben und den Übergang der kurfürstlichen Rechte und Territorien zum Besitzstand der Wettiner bis hin zum Ende der Monarchie (1918) im zum Königreich erhobenen Sachsen als dem Vorgänger des heutigen Freistaats. Beide Adelsgeschlechter praktizierten dabei eine patrilineare Thronfolge, d. h. als Thronerben kamen nur die Söhne eines Herrschers oder – falls keine vorhanden waren – seine Brüder in Frage. Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen gab es folglich nicht aus eigenem Recht, sondern als Ehrentitel der Gemahlinnen des jeweiligen Herr (de)
  • Die Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige umfasst in chronologischer Reihenfolge die (ober-)sächsischen Herrscher von der Erhebung des alten Teilherzogtums Sachsen-Wittenberg unter den Askaniern in den Kurfürstenstand (1356) über deren Aussterben und den Übergang der kurfürstlichen Rechte und Territorien zum Besitzstand der Wettiner bis hin zum Ende der Monarchie (1918) im zum Königreich erhobenen Sachsen als dem Vorgänger des heutigen Freistaats. Beide Adelsgeschlechter praktizierten dabei eine patrilineare Thronfolge, d. h. als Thronerben kamen nur die Söhne eines Herrschers oder – falls keine vorhanden waren – seine Brüder in Frage. Kurfürstinnen, Herzoginnen und Königinnen von Sachsen gab es folglich nicht aus eigenem Recht, sondern als Ehrentitel der Gemahlinnen des jeweiligen Herr (de)
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