Seit 1527 wurde das Kurfürstentum Sachsen verwaltungsmäßig in zunächst vier Kreise gegliedert, die in dazugehörige Ämter, unterteilt waren, um eine bessere administrative Kontrolle zu ermöglichen. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) wurde 1553 im Naumburger Vertrag eine Neugliederung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Dieser Artikel listet diese sieben sächsischen Kreise und Ämter sowie alle sonstigen Gebiete unter wettinischer Herrschaft beim Stand von 1806, vor der Rangerhebung zum Königreich Sachsen, auf.

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  • Seit 1527 wurde das Kurfürstentum Sachsen verwaltungsmäßig in zunächst vier Kreise gegliedert, die in dazugehörige Ämter, unterteilt waren, um eine bessere administrative Kontrolle zu ermöglichen. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) wurde 1553 im Naumburger Vertrag eine Neugliederung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Dieser Artikel listet diese sieben sächsischen Kreise und Ämter sowie alle sonstigen Gebiete unter wettinischer Herrschaft beim Stand von 1806, vor der Rangerhebung zum Königreich Sachsen, auf. (de)
  • Seit 1527 wurde das Kurfürstentum Sachsen verwaltungsmäßig in zunächst vier Kreise gegliedert, die in dazugehörige Ämter, unterteilt waren, um eine bessere administrative Kontrolle zu ermöglichen. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) wurde 1553 im Naumburger Vertrag eine Neugliederung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Dieser Artikel listet diese sieben sächsischen Kreise und Ämter sowie alle sonstigen Gebiete unter wettinischer Herrschaft beim Stand von 1806, vor der Rangerhebung zum Königreich Sachsen, auf. (de)
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  • Seit 1527 wurde das Kurfürstentum Sachsen verwaltungsmäßig in zunächst vier Kreise gegliedert, die in dazugehörige Ämter, unterteilt waren, um eine bessere administrative Kontrolle zu ermöglichen. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) wurde 1553 im Naumburger Vertrag eine Neugliederung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Dieser Artikel listet diese sieben sächsischen Kreise und Ämter sowie alle sonstigen Gebiete unter wettinischer Herrschaft beim Stand von 1806, vor der Rangerhebung zum Königreich Sachsen, auf. (de)
  • Seit 1527 wurde das Kurfürstentum Sachsen verwaltungsmäßig in zunächst vier Kreise gegliedert, die in dazugehörige Ämter, unterteilt waren, um eine bessere administrative Kontrolle zu ermöglichen. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) wurde 1553 im Naumburger Vertrag eine Neugliederung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Dieser Artikel listet diese sieben sächsischen Kreise und Ämter sowie alle sonstigen Gebiete unter wettinischer Herrschaft beim Stand von 1806, vor der Rangerhebung zum Königreich Sachsen, auf. (de)
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  • Liste der Kreise und sonstigen Gebiete Kursachsens (de)
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